Bundesnetzagentur verlängert Mobilfunkfrequenzen unter Auflagen
Präsident Müller: "Wir wollen die Mobilfunkversorgung verbessern und den Wettbewerb fördern"
Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 24.03.2025
Die Bundesnetzagentur hat heute die Entscheidung getroffen, die Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz übergangsweise um fünf Jahre zu verlängern. Die Verlängerung ist für die Mobilfunknetzbetreiber mit Verpflichtungen verbunden, insbesondere mit Versorgungs- und weiteren Auflagen. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur das Benehmen des Beirats mit der Entscheidung eingeholt.
"Wir verbessern die Mobilfunkversorgung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und fördern den Wettbewerb. Die Verlängerung der Frequenzen ist mit ambitionierten Versorgungsauflagen verknüpft. Eine spezifische Versorgungsauflage für den ländlichen Raum und eine Flächenauflage fördern gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land. Ab 2030 sollen bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein"
, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir stärken den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt weiter. Hierfür verbinden wir die Verlängerung mit speziellen Regelungen für den Neueinsteiger 1&1. Ein Verhandlungsgebot sichert die Position für Diensteanbieter. Die Leitplanken für diese Verhandlungen haben wir nach den umfangreichen Anhörungen aller Seiten nochmals präzisiert. Wir haben eine ausgewogene Entscheidung im Interesse aller Beteiligten getroffen."
Fünfjährige Verlängerung
Die Frequenznutzungsrechte, die Ende 2025 auslaufen, werden um fünf Jahre verlängert. Ziel ist es, die Laufzeiten der Nutzungsrechte mit später auslaufenden Nutzungsrechten anzugleichen. Damit können in einem weiteren Schritt mehr Frequenzen zur Vergabe gestellt werden und regulierungsinduzierte Knappheiten vermieden werden. Zudem können Marktentwicklungen in ein späteres Verfahren einbezogen werden. Dies gilt auch mit Blick auf den vierten Netzbetreiber 1&1 Mobilfunk GmbH. Ein größerer Vergaberahmen mit zusätzlichen später auslaufenden Nutzungsrechten bietet den Unternehmen mehr Möglichkeiten, Zugang zu Frequenzspektrum zu erhalten.
Stärkung des ländlichen Raums
Die Verlängerung der Nutzungsrechte wird mit Auflagen zum weiteren Ausbau der Mobilfunknetze flankiert. Ambitionierte und zugleich angemessene Versorgungsauflagen sollen insbesondere den ländlichen Raum stärken. Zugleich wird der Fokus auf die unterbrechungsfreie Versorgung der Verkehrswege mit mobilem Breitband gerichtet.
Die Auflage sieht
- eine Versorgung von bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030,
- eine Versorgung in jedem Bundesland von mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029,
- eine Versorgung aller Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029,
- eine Versorgung aller Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen des Kernnetzes des Bundes mit mindestens 50 Mbit/s ab 2029 und
- eine Versorgung aller Kreisstraßen mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030 vor.
Zusätzlich werden die Mobilfunknetzbetreiber zur Mitwirkung am Ausbau der Netze entlang der Schienenwege und zu entsprechenden Verhandlungen mit Eisenbahninfrastrukturunternehmen über deren gemeinsamen Nutzung verpflichtet.
Die Mobilfunknetzbetreiber werden verpflichtet, der Bundesnetzagentur weiterhin regelmäßig über den Netzausbau und die weiteren Ausbauplanungen zu berichten.
Förderung des Wettbewerbs
Nach Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse sieht die Bundesnetzagentur sowohl auf dem Vorleistungsmarkt als auch dem Endkundenmarkt den Wettbewerb als hinreichend wirksam an. Gleichwohl versieht die Bundesnetzagentur, die Verlängerung der Nutzungsrechte mit Regelungen zur Förderung des Wettbewerbs.
Die Mobilfunknetzbetreiber werden durch ein Verhandlungsgebot verpflichtet, mit Diensteanbietern und virtuellen Netzbetreibern (MVNO) über die Mitnutzung von Funkkapazitäten zu verhandeln. Diese Verhandlungen sollen diskriminierungsfrei und technologieneutral geführt werden. Die Bundesnetzagentur gibt den Parteien hierfür einen Maßstab in Form von konkretisierenden Bestimmungen als Leitplanken für effektive Verhandlungen an die Hand.
Die Bundesnetzagentur berücksichtigt in ihrer Entscheidung, dass mit einer übergangsweisen Verlängerung von Bestandsnutzungsrechten für die 1&1 Mobilfunk GmbH der vorübergehende Ausschluss von einer Chance auf eigenen unmittelbaren Frequenzerwerb einhergeht. Hier ist zu berücksichtigen, dass zwischen der 1&1 Mobilfunk GmbH und der Vodafone GmbH ein Vertrag über National Roaming zustande gekommen ist. Gleichwohl wird die Gewährung von National Roaming zugunsten der 1&1 Mobilfunk GmbH durch eine entsprechende Auflage abgesichert. Als weitere Maßnahme hat die Bundesnetzagentur ein Verhandlungsgebot zur sogenannten kooperativen, gemeinsamen Nutzung von Frequenzen unterhalb 1 GHz zugunsten der 1&1 Mobilfunk GmbH festgelegt. Dort, wo sie ihr Netz ausbaut, sollen die etablierten Netzbetreiber künftig in bestimmtem Umfang mit der 1&1 über die Mitnutzung der so wichtigen Frequenzen unterhalb 1 GHz verhandeln müssen. Weitere Auflagen umfassen eine Pflicht zur Überlassung von Frequenzen im Bereich 2.600 MHz für die Laufzeit der Verlängerung für die 1&1 Mobilfunk GmbH durch Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, ein Verhandlungsgebot zur Förderung von Kooperationen unter den Mobilfunknetzbetreibern sowie Berichtspflichten zu Verhandlungen über einen Zugang zu Mobilfunkvorleistungen.
Spätere Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens
Das Frequenzspektrum bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz soll zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit den 2033 auslaufenden Nutzungsrechten aus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1.500 MHz und 1.800 MHz für den Mobilfunk zur Verfügung gestellt werden.
Versorgungsauflagen in diesem Verfahren sollen sich in stärkerem Maße an der tatsächlich erfahrbaren Qualität durch Nutzerinnen und Nutzer orientieren. Hierzu sollen die durch die Verbraucherinnen und Verbraucher nutzbaren Mindestdatenraten in besiedelten und nicht besiedelten Flächen definiert werden, welche mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit vorliegen sollen. Zusätzlich sollen Anforderungen an die Versorgung in Gebäuden und Fahrzeugen definiert werden. Zur Verbesserung der Versorgung insbesondere auch in ländlichen Gebieten sollen innovative Instrumente, wie beispielsweise eine Negativauktion, angewendet werden.
Hintergrund
Ende des Jahres 2025 laufen Nutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz aus. Die Frequenzen werden derzeit von den drei etablierten Mobilfunknetzbetreibern genutzt und tragen zur bundesweiten Versorgung aller mit leistungsfähigen Breitbandverbindungen bei.
Im September 2023 hatte die Bundesnetzagentur Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung veröffentlicht. Hierin wurde bereits eine übergangsweise Verlängerung der Frequenznutzungsrechte verbunden mit einer anschließenden Bereitstellung von künftig verfügbarem Spektrum in einem größeren, wettbewerblichen Verfahrenskontext erwogen. Im Mai 2024 hat die Bundesnetzagentur einen Konsultationsentwurf der Entscheidung vorgestellt. Zusätzlich hat die Präsidentenkammer im Januar 2025 eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt und anschließend erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Die in bewährter Praxis kleinschrittig durchgeführte Beteiligung der interessierten Kreise war naturgemäß mit Zeit- und Verfahrensaufwand verbunden, hat aber ihre erkenntnisleitende Funktion mit der getroffenen ausgewogenen Entscheidung im Interesse aller Beteiligten erfüllt.
Die Entscheidung ist unter www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband veröffentlicht.