Bundesnetzagentur stellt Angebot für hörgeschädigte Menschen sicher
Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 28.02.2025
Die Bundesnetzagentur garantiert barrierefreie Telefonate für hörgeschädigte Menschen für weitere vier Jahre. Über den Vermittlungsdienst der Tess Relay-Dienste übersetzen Dolmetscher Telefonate in Gebärden- oder Schriftsprache.
"Der Vermittlungsdienst für hörgeschädigte Menschen ist ein ganz spezielles Beispiel für den Verbraucherschutz. Gemeinsam nehmen hier die Bundesnetzagentur, die Firma Tess und die Telekommunikationsanbieter ihre gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Menschen mit Behinderungen wahr. Die Bundesnetzagentur als Auftraggeberin und Aufsichtsbehörde, die Tess als Betreiberin des Dienstes und die Anbieter als Finanziers"
, betont Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Gehörlose und hörgeschädigte Nutzerinnen und Nutzern müssen zu jedem Zeitpunkt Telefondienste nutzen können. Auch unentgeltliche Notrufverbindungen müssen rund um die Uhr möglich sein. Dies legt das Telekommunikationsgesetz fest. Der Vermittlungsdienst ist seit dem Jahr 2009 nutzbar. Davor konnten gehörlose Menschen nicht telefonieren.
Die Bundesnetzagentur hat den Zuschlag für vier Jahre in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren vergeben. Die Anbieter von Telefondiensten bezahlen die Kosten für den Übersetzungsdienst anteilig.
So funktioniert der Vermittlungsdienst
Um telefonieren zu können, bauen die Kundinnen und Kunden mit PC, Smartphone oder Tablet eine Videoverbindung zum Vermittlungsdienst auf. Ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin für Gebärdensprache oder auf Wunsch für Schriftsprache nimmt den Anruf entgegen. Anschließend teilen die Kundinnen und Kunden mit, wen sie anrufen möchten. Der Dolmetscher oder die Dolmetscherin wählt den hörenden Menschen an und übersetzt dann das Gespräch von deutscher Gebärdensprache oder Schriftsprache in deutsche Lautsprache und umgekehrt. Für hörgeschädigte Menschen mit einer guten Lautsprachenkompetenz besteht die Möglichkeit, selbst zu sprechen. Der hörgeschädigte Mensch kann über den Dienst auch angerufen werden.
Weitere Informationen veröffentlicht die Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/telefonvermittlungsdienst.