Bundesnetzagentur tes­tet Ab­läu­fe und Maß­nah­men bei Ver­stö­ßen ge­gen den Di­gi­tal Ser­vices Act

Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 31.01.2025

Die Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator (DSC) hat heute gemeinsam mit der EU-Kommission eine Simulationsübung („Stresstest“) im Vorfeld der Bundestagswahl durchgeführt.

"Was wir vergangene Woche mit den großen Online-Plattformen vereinbart haben, wurde heute praktisch getestet. Die Plattformen kennen die Vorgaben des Digital Services Act und unsere nationalen Wahlgesetze. Mögliche Verstöße wurden heute realistisch simuliert, die Meldewege und Mechanismen der Plattformen getestet sowie die relevanten Informationsaustausche und Maßnahmen eingeübt. Als DSC sind wir vorbereitet, die Aufgabenverteilung der nationalen Behörden und unsere Kommunikationswege zu allen relevanten Akteuren stehen," sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur und kommissarischer Leiter des DSC.

In mehreren fiktiven Szenarien wurden die Vorbereitungen der sehr großen Online-Plattformen getestet. Dabei ging es darum, Risiken im Sinne des Digital Services Acts (DSA), die im Zusammenhang mit Wahlen auftreten könnten, zu erkennen und zu minimieren sowie Verstöße effektiv und schnell zu beseitigen.

An der Simulationsübung nahmen Vertreterinnen und Vertreter von Google (YouTube), LinkedIn, Microsoft, Meta (Facebook, Instagram), Snapchat, TikTok und X sowie von nationalen Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen teil. Die Übung schließt an den Runden Tisch vom 24. Januar 2025 an, und ist Teil einer Reihe von Terminen und Veranstaltungen, die die EU-Kommission und die nationalen DSCs im Vorfeld von Wahlen durchführen.

DSA schützt auch die Integrität von Wahlen

Der Digital Services Act (DSA) setzt neue, einheitliche Standards für ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld. Der DSA enthält Regeln im Umgang mit illegalen Inhalten und schützt gleichzeitig die Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet.

Sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen wie z.B. X, Instagram, Facebook oder Tiktok (VLOPs/VLOSEs) verpflichtet der DSA zusätzlich dazu, mögliche systemische Risiken, die von ihren Diensten ausgehen, zu analysieren, zu bewerten und ggf. zu mindern. Dies können z.B. Risiken für Minderjährige, Risiken für Grundrechte, durch die Verbreitung illegaler Inhalte oder z.B. auch Risiken für Wahlprozesse sein. Die Aufsicht hierüber liegt bei der EU-Kommission.

Die 2024 veröffentlichten „Election Guidelines“ der EU-Kommission enthalten Empfehlungen zur Minderung solcher systemischen Risiken, die sich auf die Integrität von Wahlen auswirken könnten, wie z.B. die massenhafte Verbreitung illegaler Inhalte oder die Manipulation von Informationen durch ausländische Einflussnahme im Internet.

Aufgaben des Digital Services Coordinators

Die Bundesnetzagentur ist als DSC die zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des DSA in Deutschland. Der DSC überprüft Dienste-Anbieter und Online-Plattformen auf die Einhaltung ihrer Verpflichtungen, ist zentrale Beschwerdestelle für Online-User bei Verstößen gegen den DSA und koordiniert die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen und europäischen Behörden. Der DSC zertifiziert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sowie sogenannte trusted flaggers, vertrauenswürdige Hinweisgeber. Zugelassenen Forschenden kann der DSC auf Antrag den Datenzugang zu den Daten der sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen gewähren.

Der DSC wird bei seiner Arbeit von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), der Landesanstalt für Medien NRW koordinierend für die zuständigen Stellen für Medienaufsicht und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) unterstützt. Eine enge Zusammenarbeit besteht auch mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundeskriminalamt (BKA).

Weitere Informationen zum DSC sind unter www.dsc.bund.de zu finden.

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