Bundesnetzagentur ver­an­stal­tet Run­den Tisch mit On­li­ne­platt­for­men

Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 24.01.2025

Die Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator (DSC) hat heute gemeinsam mit der EU-Kommission zu einem Runden Tisch in Berlin eingeladen. Im gemeinsamen Dialog wurde die Verantwortung der sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen im Vorfeld von Wahlen und die entsprechenden Verpflichtungen nach dem Digital Services Act (DSA) herausgestellt.

„Wir nehmen die sehr großen Online-Plattformen beim Wort, dass sie die Vorgaben des Digital Services Act engagiert umsetzen wollen und werden. Wir arbeiten eng mit der EU-Kommission zusammen und beobachten die Entwicklung im Vorfeld der Bundestagswahl – gemeinsam mit weiteren nationalen Behörden - sehr genau. Etwaige Verstöße gegen den DSA leiten wir an die zuständige EU-Kommission weiter, etwa wenn illegale Inhalte nicht gelöscht oder Accounts zu Unrecht gesperrt werden“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur und kommissarischer Leiter des DSC.

An dem Runden Tisch nahmen Vertreterinnen und Vertreter von Google (YouTube), LinkedIn, Microsoft, Meta (Facebook, Instagram), Snapchat, TikTok und X sowie von nationalen Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen teil.

Ziel des Dialoges war es, mögliche Verstöße gegen den DSA, die im Zusammenhang mit der Bundestagswahl im Februar 2025 auftreten könnten, sowie risikominimierende Maßnahmen der großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen unter allen beteiligten Akteuren zu besprechen.

Vergleichbare Runde Tische im Vorfeld nationaler Wahlen wurden bereits in anderen EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt.

DSA schützt auch die Integrität von Wahlen

Der Digital Services Act (DSA) setzt neue, einheitliche Standards für ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld. Der DSA enthält Regeln im Umgang mit illegalen Inhalten und schützt gleichzeitig die Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet.

Sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen wie z.B. X, Instagram, Facebook oder Tiktok (VLOPs/VLOSEs) verpflichtet der DSA zusätzlich dazu, mögliche systemische Risiken, die von ihren Diensten ausgehen, zu analysieren, zu bewerten und ggf. zu mindern. Dies können z.B. Risiken für Minderjährige, Risiken für Grundrechte, durch die Verbreitung illegaler Inhalte oder z.B. auch Risiken für Wahlprozesse sein. Die Aufsicht hierüber liegt bei der EU-Kommission.

Die 2024 veröffentlichten „Election Guidelines“ der EU-Kommission enthalten Empfehlungen zur Minderung solcher systemischen Risiken, die sich auf die Integrität von Wahlen auswirken könnten, wie z.B. die massenhafte Verbreitung illegaler Inhalte oder die Manipulation von Informationen durch ausländische Einflussnahme im Internet.

Aufgaben des Digital Services Coordinators

Die Bundesnetzagentur ist als DSC die zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des DSA in Deutschland. Der DSC kontrolliert Dienste-Anbieter und Online-Plattformen auf die Einhaltung ihrer Verpflichtungen, ist zentrale Beschwerdestelle für Online-User bei Verstößen gegen den DSA und koordiniert die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen und europäischen Behörden. Der DSC zertifiziert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sowie sogenannte trusted flaggers, vertrauenswürdige Hinweisgeber. Zugelassenen Forschenden kann der DSC auf Antrag den Datenzugang zu den Daten der sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen gewähren.

Der DSC wird bei seiner Arbeit von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), der Landesanstalt für Medien NRW koordinierend für die zuständigen Stellen für Medienaufsicht und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) unterstützt. Eine enge Zusammenarbeit besteht auch mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundeskriminalamt (BKA).

Weitere Informationen zum DSC sind unter www.dsc.bund.de zu finden.

Mastodon