Be­schwer­den zu un­er­laub­ten Wer­be­an­ru­fen neh­men zu

Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 20.01.2025

Die Bundesnetzagentur haben im Jahr 2024 insgesamt 37.561 schriftliche Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen erreicht. Dies ist ein Anstieg um rund 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2023: 34.714).

"Leider sehen wir nach zuletzt sinkenden Beschwerdezahlen wieder einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir werden daher auch im neuen Jahr mit allem Nachdruck gegen Unternehmen vorgehen, die Verbraucherinnen und Verbraucher am Telefon belästigen."

Die häufigsten Themen der Werbeanrufe waren Gewinnspiele, Energieversorgung und Bauprodukte. Die Meldungen zu Gewinnspielen stiegen von 16 Prozent im Jahr 2023 auf 20 Prozent (7.487).

Die Beschwerden zu Werbeanrufen zur Energieversorgung sanken hingegen von 20 bis 30 Prozent in den letzten Jahren auf 14 Prozent (5.095). Die Bundesnetzagentur führt dies unter anderem auf die zahlreichen Großverfahren zurück, mit denen sie in den letzten Jahren gegen unerlaubte Werbeanrufe im Energiesektor vorgegangen ist.

Im Bereich der Bauprodukte haben Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe demgegenüber zugenommen (6.315). Im Jahr 2023 waren es noch 5.320. Gründe dafür vermutet die Bundesnetzagentur unter anderem in der hohen Nachfrage nach Photovoltaikanlagen. Einige unseriöse Anbieter haben diese offenbar zum Anlass für unerlaubte Werbeanrufe genommen.

Bundesnetzagentur verhängt auch 2024 hohe Bußgelder

Die Bundesnetzagentur verhängte 2024 in elf Verfahren hohe Bußgelder. Mit jedem dieser Bußgeldverfahren ging sie mehreren 100 bis über 2.000 Beschwerden nach. Insgesamt setzte die Bundesnetzagentur Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1,373 Millionen Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen fest. Im Jahr 2023 waren es 1,435 Millionen Euro.

Die Bundesnetzagentur untersuchte in ihren Verfahren mehrere Werbekampagnen, bei denen die Anrufer Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst täuschten. Auffällig waren zum Beispiel Fälle, bei denen die Werbetreibenden den Grund des Anrufs und den Namen des Unternehmens bewusst verschleierten. Die Bundesnetzagentur führte unter anderem ein Verfahren gegen ein Unternehmen, das Werbegespräche mit der vorgeschobenen Bitte um eine Gesundheitsumfrage einleitete. Die Anrufer gaben sich zum Beispiel als Apothekenverband aus. Das Unternehmen drängte jedoch die Angerufenen mit einer aggressiven Gesprächsführung dazu, sehr teure Nahrungsergänzungsmittel zu kaufen. Es zielte dabei vor allem auf ältere Verbraucherinnen und Verbraucher ab. Oft sendete es ihnen diese Produkte nach dem Gespräch sogar ungefragt zu und stellte dabei hohe Rechnungen aus. Dabei unterstellte es, dass die Angerufenen am Telefon ein Liefer-Abonnement abgeschlossen hätten. Dieses Verfahren steht nur exemplarisch für viele Fälle von untergeschobenen Verträgen und Vertragsoptionen, zu denen die Bundesnetzagentur im letzten Jahr Beschwerden erreichten.

Die Bundesnetzagentur informiert über alle Verfahren, die mit einer Geldbuße abgeschlossen wurden unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmen-telefonwerbung.

Unerlaubte Telefonwerbung melden

Schriftliche Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern über unerlaubte Werbeanrufe sind für die Bundesnetzagentur bei ihren Ermittlungen sehr wichtig. Um die Täterinnen und Täter überführen zu können, sind möglichst präzise und detaillierte Angaben hilfreich. Verbraucherinnen und Verbraucher können Werbeanrufe, in die sie vorher nicht eingewilligt oder für die sie einen Widerruf ausgesprochen haben, ganz einfach online bei der Bundesnetzagentur melden unter: www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde.

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