Verbraucherservice Energie erhält auch 2024 viele Anfragen
Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 16.01.2025
Die Bundesnetzagentur hat die aktuellen Zahlen des Verbraucherservice Energie veröffentlicht. Die Mehrzahl der Eingaben bezog sich auf die Stromversorgung. 2024 erreichten den Verbraucherservice 58.994 Anfragen und Beschwerden. Damit war das Interesse nur etwas geringer als 2023, als mit 61.401 Anfragen und großem Abstand zu den Vorjahren ein Allzeithoch verzeichnet wurde.
"Die Fragen rund um die Strom- und Gasversorgung werden zunehmend komplexer und beschäftigen die Menschen. Der Verbraucherservice Energie schafft Transparenz und damit Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher"
, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Große Themenvielfalt
Der größere Anteil der Anfragen betraf die Stromversorgung. Die Anfragen zum Gasbereich haben sich im Vergleich zum letzten Jahr verringert. Der Verbraucherservice hat mit einer großen Themenvielfalt zu tun. Die meisten Eingänge thematisierten Fragen rund um Energielieferverträge. So erkundigten sich die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel nach ihrem Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung oder bei einem Umzug. Ebenfalls viele Anfragen erhielt der Verbraucherservice zu Abrechnungen. Die Eingaben bezogen sich zum Beispiel auf die einzelnen Bestandteile des Strompreises. Verbraucherinnen und Verbraucher stellten auch Fragen zur Strom- und Gaspreisbremse oder zur Frist, innerhalb derer die Lieferanten die Abrechnung erstellen müssen.
Das Interesse am Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder einer Wallbox ist in diesem Jahr gestiegen. Verbraucherinnen und Verbraucher wandten sich 2024 auch an den Verbraucherservice, weil sie ihre Gasversorgung auf einen alternativen Energieträger umstellen möchten.
Nationale Kontaktstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher
Der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur ist eine Kontaktstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher. Hier erhalten sie Informationen zu ihren Rechten im Energiebereich, den geltenden Rechtsvorschriften und einem effektiven Vorgehen bei einer Auseinandersetzung mit einem Gas- oder Stromversorger. Informationen dazu veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf der Website www.bundesnetzagentur.de/energieverbraucher.
Die Informationen aus dem Verbraucherservice Energie werden darüber hinaus genutzt, um systematische Missstände zu identifizieren. Die Bundesnetzagentur prüft, ob die Lieferanten die energierechtlichen Verpflichtungen einhalten. Sie kann aufsichtsrechtliche Schritte einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen.