Zwischenstand zum zukünftigen Regulierungssystem für die Stromverteilernetzbetreiber sowie Gasverteiler- und Gasfernleitungsnetzbetreiber
Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 16.01.2025
Die Bundesnetzagentur hat heute einen umfassenden Zwischenstand zur Weiterentwicklung des künftigen Regulierungsrahmens für Stromverteilernetzbetreiber sowie Gasverteiler- und Gasfernleitungsnetzbetreiber veröffentlicht.
"Die Netzbetreiber unternehmen erhebliche Anstrengungen und Investitionen, um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern. Dabei wollen wir sie noch stärker unterstützen. Wir wollen, dass die Regulierung schneller und einfacher wird. Wir schaffen attraktive und stabile Rahmenbedingungen für die Investitionen der Netzbetreiber. Zugleich setzen wir Anreize, dass jeder investierte Euro bei den Netznutzern den größtmöglichen Nutzen bringt. Dazu stärken wir den Effizienzvergleich und setzen Anreize zur Förderung der Energiewendekompetenz. Mit dem Zwischenstand geben wir nach einem intensiven Jahr der Diskussion den Netzbetreibern Orientierung darüber, wie das Gesamtkonzept aussieht"
, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Netzausbau und Netzentgelte sind wichtige Faktoren für den Standort. Angesichts dieser Bedeutung muss die Transparenz im System erhöht werden. Mit unserem Paket stellen wir sicher, dass die Netzkosten nicht höher steigen als unbedingt notwendig."
Veröffentlicht werden jeweils Entwürfe der konkreten Regelungen der Festlegung für die Anreizregulierung und Kostenbestimmung, die die bisherigen Verordnungsregelungen ersetzen. Darüber hinaus werden die zentralen Erwägungen und Begründungen für diese Regelungen veröffentlicht. Für das weitere Verfahren zur Methode der Ermittlung der Kapitalkostensätze werden ein Gutachten sowie eine Einordnung der Bundesnetzagentur veröffentlicht, für das Verfahren zu Methoden des Effizienzvergleichs ein Sachstandspapier.
Der Entscheidungs- und Abwägungsprozess ist damit nicht abgeschlossen. Festlegungsentwürfe zu den Verfahren sollen im zweiten Quartal 2025 zur Konsultation gestellt werden.
Festlegungsverfahren RAMEN
Die Rahmenfestlegung setzt die wesentlichen Pfeiler des künftigen Regulierungssystems zur Bestimmung der zulässigen Kosten. Darauf aufbauend werden in verschiedenen Methodenfestlegungen die einzelnen Elemente methodisch ausgestaltet.
Neu ist die Länge der Regulierungsperiode von drei Jahren nach einer Übergangsperiode in der bekannten Länge von fünf Jahren. In der Übergangsperiode von fünf Jahren ist die Anpassung der Betriebskosten über ein gesondertes Anpassungsinstrument vorgesehen.
Wie auch in der bisherigen Regulierung wird es ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Netzbetreiber geben. Mit Blick auf sehr kleine Netzbetreiber mit einem eigenen Kostenniveau bis 500.000 EUR soll zudem ein „Verfahren für Kleinstnetzbetreiber“ ermöglicht werden.
Der Kapitalkostenabgleich soll in seiner bisherigen Form fortgeführt werden. Für den Gasbereich wird der Kapitalkostenabzug wegen der Sonderregelungen aus der Festlegung KANU 2.0 jedoch jährlich neu bestimmt.
Der Katalog der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile wird gegenüber dem heutigen Stand reduziert.
Auch zukünftig soll es einen allgemeinen sektoralen Produktivitätsfaktor und einen Effizienzvergleich geben. Um den effizienten Einsatz von Redispatch anzureizen, werden die Kosten in den Effizienzvergleich einbezogen.
Die Qualitätsregulierung soll auch in der zukünftigen Regulierung Anreize zum Erhalt der Versorgungsqualität setzen. Neu ist hierbei das Element der Energiewendekompetenz.
Festlegungsverfahren StromNEF/GasNEF
Für das Ausgangsniveau wird das Konzept der Kapitalerhaltungskonzeption geändert. Dabei soll lediglich die Realkapitalerhaltung zur Anwendung kommen. Ferner wird eine pauschalierte Bestimmung der Kapitalkosten (WACC) und eine pauschale Bestimmung des anerkennungsfähigen Umlaufvermögens eingeführt.
Die Gewerbesteuer wird nach dem vorliegenden Entwurf weiterhin kalkulatorisch ermittelt.
Neben diesen Entwürfen veröffentlicht die Bundesnetzagentur außerdem die Sachstände zu Fachdiskussionen weiterer relevanter Bausteine des künftigen Systems.
Kapitalverzinsung/Effizienzvergleich
In Vorbereitung eines weiteren Austauschtermins zur Kapitalverzinsung werden heute das im Auftrag der Bundesnetzagentur erstellte Gutachten sowie eine Einordnung der Bundesnetzagentur dazu veröffentlicht.
Beim Effizienzvergleich veröffentlicht die Bundesnetzagentur ein Papier, in dem der Sachstand zu zentralen Fragen zusammengefasst wird. Vertieften fachlichen Diskussionsbedarf gibt es insbesondere noch zur Heterogenität der Netzbetreiber und zur angemessenen Berücksichtigung des vorausschauenden Netzausbaus.
Ausblick
Die Veröffentlichungen stellen den vorläufigen Abwägungsstand dar, wie er sich für die Bundesnetzagentur nach knapp einem Jahr eines ausführlichen Diskussions- und Erörterungsprozesses darstellt.
Mit der Veröffentlichung bekommt die Branche bereits jetzt die Möglichkeit, Stellungnahmen zu Tenor und Erwägungen einzureichen. Die förmliche Konsultation fertiger Entwürfe wird im zweiten Quartal beginnen. Damit soll eine möglichst umfassende und transparente Einbeziehung der Branche sichergestellt werden.
Der Zeitplan für das Jahr 2025 wird bereits jetzt veröffentlicht, damit interessierte Akteure sich darauf einstellen können, welche Fachdiskussion wann geführt werden wird.
Hintergrund
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass die zentralen Verordnungen für den Bereich der Energieregulierung außer Kraft treten werden. Hintergrund ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom September 2021 zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. An die Stelle der Verordnungen treten daher Festlegungen der Bundesnetzagentur. Die Behörde orientiert sich dabei stark an den Vorgaben des EU-Rechts. Sie erhält deutlich mehr Verantwortung, mit der sie gewissenhaft umgeht. Die Kontrolle über die Entscheidungen der Bundesnetzagentur üben das Oberlandesgericht Düsseldorf und der Bundesgerichtshof aus.
Die Unterlagen sind unter www.bundesnetzagentur.de/1044186 veröffentlicht.