Über 150.000 Beschwerden zum Rufnummernmissbrauch im Jahr 2024
Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 15.01.2025
Die Bundesnetzagentur hat ihre aktuellen Zahlen zum Rufnummernmissbrauch veröffentlicht. Im Jahr 2024 erhielt sie insgesamt 154.624 Beschwerden. Im Vorjahr waren es 143.061 Beschwerden. Die jährlichen Fallzahlen bleiben somit hoch.
"Die hohe Beschwerdezahl zeigt, dass auch 2024 viele Bürgerinnen und Bürger zum Opfer von Rufnummernmissbrauch wurden"
, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir bekämpfen diesen Missbrauch und schützen die Menschen vor finanziellen Nachteilen."
Viele Beschwerden über Kurznachrichten
Schwerpunkt der Beschwerden des Jahres 2024 waren wie im Vorjahr unerwünschte SMS- und Messenger Nachrichten. Auf diesen Bereich entfallen mit rund 60 Prozent mit Abstand die meisten Beschwerden. Daneben bleiben die Beschwerdegründe aber auch im Jahr 2024 vielfältig. Dazu zählten unter anderem automatische Bandansagen, belästigendes Anrufverhalten, kostenpflichtige Warteschleifen, falsche Pop-Up-Fehlermeldungen, Fake-Hotlines oder Rufnummernmanipulation.
Maßnahmen zum Verbraucherschutz
Zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs hat die Bundesnetzagentur im Jahr 2024 insgesamt rund 6.500 Rufnummern abgeschaltet. Eine weitere technische Nutzung der Rufnummern für missbräuchliche Zwecke wird hierdurch ausgeschlossen. Die Anordnung von Rufnummernabschaltungen erfolgte vor allem in Fällen, in denen sich Betroffene über unerwünschte Kurznachrichten durch SMS oder Messenger beschwerten. Dies waren zum Beispiel Fälle, in denen sich Betrüger als Verwandte ausgaben und Geld forderten.
Zu rund 1.100 Rufnummern hat die Bundesnetzagentur Verbote verhängt, Rechnungen über unrechtmäßige Kosten zu stellen oder solche Zahlungen einzufordern. Diese geschah zum Beispiel, wenn Betrüger durch Hacking von Routern oder Telefonanlagen kostenpflichtige Verbindungen und somit unrechtmäßige Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher generierten.
Rufnummernmissbrauch melden
Für die Verfolgung von Rufnummernmissbrauch ist die Bundesnetzagentur auf Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern angewiesen. Zur Einreichung einer Beschwerde stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite mehrere Online-Formularen zur Verfügung. Diese sind an die jeweilige Fallkonstellation angepasst.
Die Online-Formulare sowie weitere Informationen zum Thema Rufnummernmissbrauch sind veröffentlicht unter www.bundesnetzagentur.de/aergermitrufnummern.
Alle Maßnahmen der Bundesnetzagentur werden fortlaufend unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste veröffentlicht.