Bundesnetzagentur führt öffentliche mündliche Verhandlung zur Bereitstellung von Mobilfunkfrequenzen durch
Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 07.01.2025
Die Bundesnetzagentur führt auf Antrag der Freenet AG am 9. Januar 2025 eine öffentliche mündliche Verhandlung zur Bereitstellung von Mobilfunkfrequenzen durch. Hierzu hat die Bundesnetzagentur heute ein Handout mit einer Übersicht über die erwogenen Festlegungen der Präsidentenkammer für eine Entscheidung zur Bereitstellung der Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz veröffentlicht. Die erwogenen Festlegungen setzen im Wesentlichen auf dem im Mai 2024 veröffentlichten Konsultationsentwurf auf.
"Unsere Ziele sind die Verbesserung des Mobilfunks und die weitere Förderung des Wettbewerbs. Wir wollen die Verlängerung der Frequenzen mit ambitionierten Versorgungsauflagen verknüpfen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf einer besseren Versorgung des ländlichen Raums"
, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir wollen den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt weiter stärken. Die Verlängerung soll mit speziellen Regelungen für 1&1 verbunden werden. Das Verhandlungsgebot für Diensteanbieter soll um Leitplanken ergänzt werden, die effektive Verhandlungen fördern sollen."
Die interessierten Kreise sind aufgerufen, in der öffentlichen mündlichen Verhandlung zu ihren Belangen vorzutragen. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt nach der öffentlichen mündlichen Verhandlung schnellstmöglich über die Bereitstellung der Mobilfunkfrequenzen zu entscheiden, um Rechts- und Planungssicherheit für den Markt zu schaffen.
Hintergrund
Ende des Jahres 2025 laufen Nutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz aus. Die Frequenzen werden derzeit von den drei etablierten Mobilfunknetzbetreibern genutzt und tragen zur bundesweiten Versorgung aller mit leistungsfähigen Breitbandverbindungen bei.
Im Mai 2024 hatte die Bundesnetzagentur einen Konsultationsentwurf einer Übergangsentscheidung veröffentlicht. Hierin wurde bereits eine übergangsweise Verlängerung der Frequenznutzungsrechte erwogen.
Das Handout mit den erwogenen Festlegungen einer Präsidentenkammerentscheidung und weitere Informationen sind veröffentlicht auf den Seiten der Bundesnetzagentur unter:
www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband.