Bundesrat stimmt zu: Höhere Bandbreiten bei Mindestversorgung beschlossen
Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 20.12.2024
Der Bundesrat hat heute einer Erhöhung der Bandbreiten bei der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten zugestimmt. Der Download steigt von bisher 10 Mbit/s auf 15 Mbit/s, während der Upload von 1,7 Mbit/s auf 5 Mbit/s erhöht wird.
"Wir passen die Mindestversorgung regelmäßig an. Sie ist wie der Mindestlohn: Die meisten haben mehr, aber niemand soll darunterfallen. Auch wenn es um eine Untergrenze geht, kann sich dadurch die private wie berufliche Nutzung von Internet- und Onlinediensten verbessern. Die höheren Werte helfen dabei, die digitale Teilhabe in Deutschland voranzubringen"
, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir werden die Vorgaben auch in Zukunft kritisch überprüfen und anpassen."
Neben Einzelhaushalten profitieren insbesondere Mehrpersonenhaushalte von den Anpassungen, da sie eine höhere Leistung und Flexibilität bieten – ob bei Videokonferenzen, Online-Learning oder der gleichzeitigen Nutzung mehrerer Endgeräte. Durch die gestiegenen Anforderungen wird der monatliche Preis für die Grundversorgung angepasst. Er beträgt künftig ca. 35 Euro pro Monat.
Evaluation und Überprüfung der Mindeststandards
In ihrem Prüfbericht zur Evaluation der Mindestanforderungen für die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten hat die Bundesnetzagentur im Mai 2024 mehrere Gutachten ausgewertet. Sie sollten die Leistungsfähigkeit möglicher Übertragungstechniken überprüfen und die Lebensrealität der Menschen mit Blick auf die soziale, wirtschaftliche und digitale Teilhabe würdigen.
Vor dem Hintergrund der gesetzlich definierten Kriterien, die bei der Festlegung einer Untergrenze anzulegen sind, hat die Bundesnetzagentur schließlich eine Anhebung der Parameter für einen schnelleren Internetzugangsdienst empfohlen und die entsprechende Änderungsverordnung vorbereitet. Darüber konnte zeitnah das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie dem Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages hergestellt werden. Die bestehenden Verfahren zur Durchsetzung der Mindestversorgung wird die Bundesnetzagentur nach den neuen Vorgaben prüfen.
Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten
Nach dem Telekommunikationsgesetz hat jede Bürgerin und jeder Bürger seit Dezember 2021 einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation und einem schnellen Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Die Parameter für die Mindestversorgung werden von der Bundesnetzagentur regelmäßig überprüft und bewertet. Menschen, für die kein Mindestangebot verfügbar ist, können sich an die Bundesnetzagentur wenden.
Weitere Informationen zur Telekommunikations-Mindestversorgung sind auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/rasi abrufbar.