Festlegung der Höchstwerte für EE-Ausschreibungen
Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 19.12.2024
Die Bundesnetzagentur hat heute neue Festlegungen von Höchstwerten für Gebotstermine von Ausschreibungen für erneuerbare Erzeugung im Jahr 2025 veröffentlicht.
Der Höchstwert für Freiflächen-Solaranlagen wurde auf 6,80 ct/kWh festgelegt;
der Höchstwert für Windenergieanlagen an Land wurde auf 7,35 ct/kWh festgelegt;
der Höchstwert für Anlagenkombinationen in der Innovationsausschreibung beträgt 9,00 ct/kWh
und der Höchstwert für Aufdach-Solaranlagen wurde auf 10,40 ct/kWh festgelegt.
"Die neu festgelegten Höchstwerte setzen verlässliche Rahmenbedingungen bei den Ausschreibungen. Sie sorgen dafür, dass die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien erreicht werden können. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, dass die Kosten für die Förderung so gering wie möglich bleiben,"
sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Anpassung der Höchstwerte
Der festgelegte Wert entspricht bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land dem in 2024 geltenden Wert. Dies geht darauf zurück, dass der erfreuliche Aufwärtstrend bei den Gebotsmengen bislang noch nicht zu einer deutlichen Reduktion der Zuschlagswerte geführt hat. Zudem sind die prognostizierten Stromgestehungskosten gegenüber dem Vorjahr stabil geblieben.
Bei den Ausschreibungen für Solar-Freiflächenanlagen, Solar-Dachanlagen sowie den Innovationausschreibungen liegen die festgelegten Höchstwerte für das kommende Jahr 2025 etwas unterhalb des diesjährigen Niveaus. In die Neubestimmung eingeflossen sind insbesondere die gesunkenen prognostizierten Stromgestehungskosten, die Ergebnisse der jeweils letzten drei Ausschreibungsrunden sowie das bei den beiden Solarausschreibungen höhere Ausschreibungsvolumen im kommenden Jahr.
Ohne die erneuten Festlegungen wären die Höchstwerte auf die deutlich niedrigeren, im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehenen Werte zurückgefallen. Bei diesen Werten würde das Risiko bestehen, dass das jeweilige Ausschreibungsvolumen im kommenden Jahr nicht ausgeschöpft wird.
Weitere Informationen
Für die Gebotstermine der Biomasse- und Biomethanausschreibung im kommenden Jahr 2025 wird die Festlegung der Höchstwerte zeitnah geprüft.
Die Festlegungen werden im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht; sie können im Internet abgerufen werden:
- Festlegung des Höchstwerts für Windenergieanlagen an Land an Land: www.bundesnetzagentur.de/ausschreibungen-windonshore
- Festlegung des Höchstwerts für Solaranlagen des ersten Segments (Freifläche): www.bundesnetzagentur.de/ausschreibungen-solarsegment1
- Festlegung des Höchstwerts für Solaranlagen des zweiten Segments (Aufdach): www.bundesnetzagentur.de/ausschreibungen-solarsegment2
- Festlegung des Höchstwerts für die Innovationsausschreibung: www.bundesnetzagentur.de/ausschreibungen-innovation