Stan­dard­brief der Post kos­tet ab 2025 95 Cent

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 11.12.2024

Ab dem 1. Januar 2025 gelten für die Leistungen der Deutschen Post AG neue Porti. Die Bundesnetzagentur hat die neuen Briefporti der Post heute vorläufig genehmigt.

Der Standardbrief kostet - so wie die Deutsche Post es beantragt hatte - ab Januar 0,95 Euro (bisher 0,85 Euro), der Kompaktbrief 1,10 Euro (bisher 1, 00 Euro), der Großbrief 1,80 Euro (bisher 1,60 Euro) sowie der Maxibrief 2,90 Euro (bisher 2,75 Euro). Das Entgelt der Postkarte erhöht sich von bisher 0,70 Euro auf 0,95 Euro.

Das Päckchen S kostet ab Januar 4,19 Euro (bisher 3,99 Euro), das Päckchen M 5,19 Euro (bisher 4,79 Euro). Das Paket national bis 2 kg kostet dann 6,19 Euro (bisher 5,49 Euro) und das Paket national 2 bis 5 kg 7,69 Euro (bisher 6,99 Euro).

In der Entgeltgenehmigung prüft die Bundesnetzagentur, ob der im Maßgrößenverfahren am 11. November 2024 festgelegte Preiserhöhungsspielraum von 10,48 Prozent für den Briefbereich und 7,21 Prozent für das Privatkunden-Paket bei der Festlegung der neuen Porti eingehalten wurde. Wie die Deutsche Post AG diese Preiserhöhungsspielräume auf die einzelnen Produkte verteilt, unterliegt ihrer unternehmerischen Entscheidung.

Nach der Beiladung eines Interessenverbandes der Briefdienstleister kann vorerst keine endgültige Entscheidung ergehen. Diese kann im Frühjahr 2025 erfolgen, wenn der Beigeladene in die Akten Einsicht genommen und Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen hat.

Portoverfahren nach neuem Postgesetz

Den neuen Porti ging das Maßgrößenverfahren voraus, in dem die Bundesnetzagentur den Spielraum für Anpassungen beim Porto der Deutschen Post festlegte. Die Preisänderungsspielräume ergaben sich aus einer gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate (Inflationsrate) und einer Produktivitätsfortschrittsrate.

Das Portoverfahren wird erstmals nach den Vorgaben des neuen Postgesetzes durchgeführt. Es wird nunmehr für drei Bereiche statt wie bisher für einen Bereich der Preissetzungsspielraum bestimmt. Die Bereiche werden gebildet für den Privatkunden Brief, die sogenannten Teilleistungen (Geschäftspost) und Privatkundenpakete. Das Portoverfahren dient nun vorrangig dem Zweck, die Finanzierung eines flächendeckenden Universaldienstes sicherzustellen.

Die Entgeltentscheidung ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur abrufbar unter: www.bundesnetzagentur.de/porto2025.

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