Bundesnetzagentur schafft In­ves­ti­ti­ons­si­cher­heit für DECT-An­wen­dun­gen

Präsident Müller: „DECT-Anwendungen können weiter genutzt werden.“

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 04.12.2024

Die Bundesnetzagentur hat die Allgemeinzuteilung für den Funkstandard DECT (Digital Enhanced Cordless Telecommunications) bis Ende 2035 verlängert. Gleichzeitig werden mit der Verlängerung Vorgaben zur europäischen Harmonisierung umgesetzt.

„Diese Entscheidung betont die Bedeutung von DECT für die Förderung der Digitalisierung, insbesondere in den Bereichen Industrie 4.0, Versorgungs- und öffentlichen Dienstleistungen sowie der Audio- und Medienindustrie“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

DECT, als Bestandteil der 5G-Technologiefamilie, spielt eine zentrale Rolle bei der Unterstützung innovativer Anwendungen. Die DECT-Technologie wird weit verbreitet genutzt und hat sich als wichtiger Baustein für viele fortschrittliche Kommunikationsanwendungen etabliert.

Als Technologie, die aus Europa stammt, trägt DECT maßgeblich zur technologischen Souveränität Europas bei. Die Verlängerung der Allgemeinzuteilung bis Ende 2035 untermauert das Engagement für die nachhaltige Entwicklung und den Einsatz dieser innovativen Technologie in verschiedensten Anwendungsbereichen.

Die neue Allgemeinzuteilung ist auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/allgemeinzuteilungen veröffentlicht.

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