Bun­des­netz­agen­tur ap­pel­liert zu Vor­sicht beim Kauf von smar­ten Pro­duk­ten

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 29.11.2024

Die Bundesnetzagentur appelliert zur Vorsicht bei smarten Produkten, die die Privatsphäre verletzen können. Smarte Geräte mit eingebauten Kameras und Mikros bergen Risiken für die Privatsphäre, wenn sie unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen können und diese an andere Geräte übertragen. Solche Produkte sind in Deutschland nicht erlaubt.

"Smarte Spielzeuge, smarte Saugroboter oder smarte Brillen können unser Leben erleichtern, doch die damit verbundenen Risiken für die Privatsphäre sind nicht zu unterschätzen. Menschen müssen klar und deutlich erkennen können, wenn sie aufgenommen werden, vor allem auch in Kinderzimmern", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Vorsicht bei diesen Produkten

Überwachungskameras, beispielsweise in Lampen oder als smarte Türklingel, können zur Sicherung der Wohnung oder des eigenen Grundstücks beitragen. Häufig sind derartige Kameras mit Bewegungsmeldern ausgestattet. Sie sind in Deutschland nur dann erlaubt, wenn sie gut sichtbar sind und keine heimlichen Aufnahmen ermöglichen.

Futter- und Leckerliautomaten erleichtern die Betreuung von Haustieren aus der Ferne. Verfügen jene Produkte jedoch über eine sendefähige Kamera oder ein Mikrofon, mit denen Bilder oder Töne drahtlos übertragen werden können, sind sie unter Umständen verboten. Dies ist der Fall, wenn die Aufnahmen unbemerkt erfolgen und per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone der Besitzerin oder des Besitzers übertragen werden.

Dies gilt auch für smarte Brillen, wenn diese keine optischen Warnzeichen oder akustischen Signale abgeben, die auf das Fotografieren oder das Filmen hinweisen. Entscheidend ist, dass die Aufnahmesituation für die aufgenommene Person eindeutig erkennbar ist.

Saugroboter helfen im Haushalt und erleichtern das Leben. Sie sind aber dann nicht erlaubt, , wenn sie heimlich Bilder bzw. Audiodateien beispielsweise per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone der Besitzerin oder des Besitzers übertragen können. Ausschlaggebend ist dabei, ob die Saugroboter akustische oder visuelle Signale über die Aufnahme geben.

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur erneut unterschiedliche Spionagegeräte auf dem Markt vorgefunden. Hierzu zählen: Halsketten mit einem versteckten Mikrofon, ein Blumenkorb mit Spionagekamera und ein videofähiger Rasierapparat.

Wann sind smarte Produkte verboten?

In Deutschland sind smarte Alltagsprodukte verboten, wenn

  1. sie Audio und/ oder Video unbemerkt aufnehmen und
  2. diese kabellos an andere Geräte übertragen können, beispielsweise über WLAN oder Bluetooth.

Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher

Die Bundesnetzagentur rät zu Vorsicht beim Kauf von Produkten mit einer eingebauten Kamera oder mit einem Mikrofon:

  • Informieren Sie sich vor dem Kauf von vernetzten Produkten über deren genaue Funktionsweise.
  • Die Aufnahmesituation muss für alle Beteiligten eindeutig erkennbar sein, beispielsweise durch sichtbare oder hörbare Signale während der Aufnahme.
  • Auf das Mikrofon und/ oder die Kamera darf keiner heimlich per Funk zugreifen können.
  • Prüfen Sie die Produktbeschreibung und die Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen Apps.

Die Bundesnetzagentur hilft bei Fragen weiter

Bei Unklarheiten können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden: spionagegeraete@bnetza.de oder telefonisch unter 0228 14 15 16.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesnetzagentur.de/spionagegeraete.

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