Geo­blocking bei eu­ro­pa­wei­ten Ein­käu­fen mel­den

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 22.11.2024

Die Bundesnetzagentur fordert Verbraucherinnen und Verbraucher auf, Geoblocking-Verstöße zu melden. Es geht um Hindernisse bei grenzüberschreitenden Bestellungen innerhalb der EU, die einen Kauf verhindern.

"Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht auf faire und diskriminierungsfreie Einkäufe im gesamten europäischen Markt. Nutzen Sie Ihre Rechte und melden Sie uns Geoblocking-Verstöße, gerade während Aktionen wie der ‚Black Week‘," sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Verbraucherrechte bei grenzüberschreitenden Einkäufen

Anbieter von Waren und Dienstleistungen innerhalb des EU-Binnenmarkts dürfen nach der Geoblocking-Verordnung den Zugang zu ihren Online-Shops und den Erwerb von Produkten nicht aufgrund des Wohnorts ihrer europäischen Kundinnen und Kunden einschränken. Häufig werden Verbraucherinnen und Verbraucher von nationalen Versionen eines Online-Shops ausgeschlossen oder können bestimmte Zahlungsmittel aus dem EU-Ausland nicht nutzen. Allerdings gelten Ausnahmen, wie beispielsweise für Streaming-Dienste oder Dienstleistungen im Finanz-, Gesundheits- oder Verkehrsbereich.

Auch für die „Black Week“ gilt: Händler müssen sicherstellen, dass alle europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher von Angeboten und Rabatten profitieren können und nicht aufgrund ihres Wohnorts diskriminiert werden.

Bundesnetzagentur setzt die Geoblocking-Verordnung durch

Die Bundesnetzagentur kann als zuständige Behörde gegenüber Anbietern mit Sitz in Deutschland Anordnungen erlassen und Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen. Bei Verstößen von Händlern mit Sitz in anderen europäischen Ländern fordert die Bundesnetzagentur die zuständige Behörde des jeweiligen Landes auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Die bisher bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Beschwerden betrafen überwiegend grenzüberschreitende Wareneinkäufe, aber ebenfalls Hindernisse beim Zugang zu bestimmten Apps, die nur national genutzt werden können. Auch ungerechtfertigte Diskriminierungen bei der Herausgabe zusätzlicher Prämien beim Einkaufen von Technikprodukten haben zu Beschwerden geführt.

Diskriminierungen beschränkten sich hierbei nicht auf den Online-Handel, sondern traten auch im stationären Einzelhandel auf. So kam es beim Laden von Elektro-Fahrzeugen dazu, dass das Laden zum günstigsten Tarif nur für Inländer möglich war. Auch beim Kauf von Fahrzeugen in Autohäusern gab es Beschwerden, weil ein Kauf nur für Inländer ermöglicht wurde oder mit dem Autokauf verbundene Dienstleistungen verweigert wurden.

Darüber hinaus haben sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem EU-Ausland bei der Bundesnetzagentur beschwert, weil ihre Bestellung bei einer Lieferung über sogenannte Paketweiterleitungsdienste storniert wurde. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen die Adresse eines Paketweiterleitungsdienstleisters, um Waren an die gewünschte Heimatadresse ins EU-Ausland liefern zu lassen. Anbieter sind zwar nicht verpflichtet, Waren außerhalb ihres selbst bestimmten Liefergebietes zu versenden, allerdings muss es für Kundinnen und Kunden aus dem EU-Ausland möglich sein, Waren an Adressen (auch von Paketweiterleitungsdienstleistern) innerhalb des ausgewiesenen Liefergebietes zu bestellen.

Bislang haben die betroffenen Unternehmen in allen abgeschlossenen Verfahren nach Intervention durch die Bundesnetzagentur ihre Verstöße gegen die Geoblocking-Verordnung abgestellt.

Beschwerdeformular

Beschwerden zu Geoblocking-Praktiken können bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/geoblocking-beschwerde gemeldet werden.

Weitere Informationen zum Thema Geoblocking finden sich unter www.bundesnetzagentur.de/online-einkaufen.

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