Positionspapier zu regionalen Preissignalen für mehr Kosteneffizienz im Übertragungsnetz
Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 20.11.2024
Die Bundesnetzagentur hat heute ein Positionspapier zur Bemessung und Erhebung von Baukostenzuschüssen für Stromnetzbetreiber veröffentlicht. Es ermöglicht Anreize für die netzdienliche Planung neuer Standorte für Netzanschlüsse.
"Der Stromnetzausbau für die Energiewende verursacht Kosten. Darum ist ein Preissignal für den bewussten und sparsamen Umgang mit Anschlusskapazitäten und mehr Kosteneffizienz wichtig. Wenn es gelingt, neue Großverbraucher, Speicher oder Elektrolyseure stärker mit Rücksicht auf das vorhandene Stromnetz zu dimensionieren und sich intelligent zu beteiligen, dann sparen wir Kosten beim Netzausbau. Anschlussnehmer sollen in unterschiedlicher Höhe an den Netzkosten beteiligt werden, je nachdem, wie vorteilhaft die Ansiedlung an dem jeweiligen Standort für das Gesamtsystem ist"
, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Modell im Positionspapier
Ein Anschlussnehmer beteiligt sich heute schon für seinen neuen oder erweiterten Netzanschluss mit einem finanziellen Beitrag anteilig an den Kosten für den Netzausbau. Dieser Baukostenzuschuss erfolgt – anders als die für den regelmäßigen Verbrauch zu entrichtenden jährlichen Netzentgelte – als Einmalzahlung. Weiterhin soll sich der Baukostenzuschuss aus dem Preis für die Leistung und der notwendigen Netzkapazität berechnen. Als gängige Praxis findet seit Jahren eine Orientierung an den Kosten des Kapazitätsausbaus im Netz statt. Es sind aber auch andere Berechnungsmodelle möglich.
Wichtig sind die Baukostenzuschüsse wegen des Signals, sparsam mit Anschlusskapazität umzugehen, um nicht weiteren Netzausbau auszulösen.
Die Baukostenzuschüsse sind nicht als Instrument konzipiert, um Netzentgelte substantiell zu senken. Historisch decken Baukostenzuschüsse nur einen einstelligen Prozentsatz der Netzkosten. Statt einer Finanzierungsfunktion für das Gesamtsystem steht die Lenkungsfunktion für den einzelnen Anschluss im Vordergrund. Dabei soll mit finanziellen Signalen zu mehr Kosteneffizienz im Stromnetz beigetragen werden.
Zukünftig sollen die Übertragungsnetzbetreiber bei den Baukostenzuschüssen Differenzierungen vornehmen. Vorgesehen sind fünf Abstufungen für die Höhe des Baukostenzuschusses, die die Übertragungsnetzbetreiber regelmäßig aktualisieren. Jeder Netzverknüpfungspunkt wird einer Stufe zugeordnet, je nachdem, wie sich der neue Anschluss auf die Transportaufgabe auswirkt.
Ein Baukostenzuschuss kann geringer ausfallen, wenn sich die Ansiedlung eines Verbrauchers aus Perspektive des Übertragungsnetzes als sinnvoll zeigt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Ansiedlung – sei es ein Industrieunternehmen, ein Elektrolyseur oder ein Stromspeicher – an einem bestimmten Standort weniger oder keine Zusatzkosten verursacht. Gleichzeitig kann ein geringerer Baukostenzuschuss zum Beispiel Betreiber von Elektrolyseuren anreizen, einen Standort mit ausreichendem Angebot oder einem Überangebot an Strom auszuwählen.
Gemessen an den aktuell geplanten Netzentgelten der Übertragungsnetzbetreiber würde ein Anschlussnehmer für 600 Megawatt Anschlussleistung bei 100 Prozent Baukostenzins einmalig rund 60 Millionen Euro und bei 20 Prozent rund 12 Millionen Euro zahlen.
Bereits vereinbarte Baukostenzuschüsse für Projekte, die bis zum Jahr 2024 oder auch noch für das Jahr 2025 abgeschlossen werden, bleiben gültig. Das bedeutet auch, dass bereits getroffene Investitionsentscheidungen nicht durch einen Baukostenzuschuss teurer werden. Die Netzbetreiber kennen ihre großen Anschlussprojekte und sind für den Abschluss der Verträge mit der Festlegung des Zeitpunktes der Bestimmung von Baukostenzuschüssen zuständig.
Hintergrund
Ein Positionspapier dient der Orientierung des Marktes über die Rechtsauffassung der Behörde. Es wirkt nicht unmittelbar rechtlich verpflichtend. Es kann aber zu konkreten Fragestellungen herangezogen werden, zum Beispiel unter welchen Bedingungen differenzierte Baukostenzuschüsse als zulässig angesehen werden.
Die Verteilnetzbetreiber mit Ausbaubedarf für verbrauchsgetriebene Netzanschlussanfragen, wie Industrielasten, Stromspeicher oder Elektrolyseure, erheben derzeit bereits Baukostenzuschüsse.
Einspeiser in das Netz, zum Beispiel Kraftwerke oder Windräder sind davon gesetzlich ausgenommen. Dies gilt für Anschüsse an das Übertragungs- oder an ein Verteilnetz. Will man dies ändern, müssten zunächst Gesetze geändert werden.
Die Baukostenzuschüsse für Haushalte in der Niederspannung sind von dem Positionspapier nicht betroffen. Sie sind in einer Verordnung geregelt.
Derzeit gibt es einen Rechtsstreit zu Baukostenzuschüssen für Batteriespeicher beim Bundesgerichtshof. Bis zu einer gegenteiligen Entscheidung ordnet die Bundesnetzagentur Batteriespeicher weiterhin aus Netzsicht bei der Einspeicherung als Verbraucher ein. Auch für die Speicher muss eine entsprechende Netzkapazität bereitgestellt werden.
Das Positionspapier ist unter www.bundesnetzagentur.de/bk8aktuell veröffentlicht.
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