Bundesnetzagentur ver­öf­fent­licht ge­plan­te Ent­schei­dung zum zu­künf­ti­gen Por­to

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 25.09.2024

Die Bundesnetzagentur hat heute die beabsichtigte Entscheidung im sogenannten Price-Cap-Maßgrößenverfahren für die Entgelte der Deutschen Post AG ab 2025 veröffentlicht.

Zusammensetzung des Preiserhöhungsspielraums

Im Maßgrößenverfahren legt die Bundesnetzagentur den Spielraum für Anpassungen beim Porto der Deutschen Post fest. Die konkreten Porti werden in einem nachgelagerten Entgeltverfahren genehmigt.

Die Preisänderungsspielräume ergeben sich aus einer gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate (Inflationsrate) und einer Produktivitätsfortschrittsrate. Für die Geltungsdauer von zwei Jahren wird eine gesamtwirtschaftliche Preissteigerungsrate in Höhe von aktuell 3,37 Prozent angesetzt. Die Produktivitätsfortschrittsrate beträgt für den Privatkunden-Brief minus 7,11 Prozent, für Geschäftspost minus 7,11 Prozent und für Privatkunden-Pakete minus 3,84 Prozent. Maßgeblich hierfür sind erhebliche prognostizierte Rückgänge bei den Sendungsmengen im Privatkundenbereich und den von den regulierten Produkten zu tragenden sogenannten Lasten. Solche Kosten, die anderen Brief- und Paketdienstleistern nicht entstehen, darf die Deutsche Post unter bestimmten Voraussetzungen über die verschiedenen Produktgruppen verteilen.

Für die einzelnen Bereiche (oder „Körbe“) ergeben sich die folgenden durchschnittlichen Erhöhungsmöglichkeiten:

  • Price-Cap Privatkunden Brief: 10,48 Prozent
  • Price-Cap Geschäftspost: 10,48 Prozent
  • Price-Cap Privatkunden Paket: 7,21 Prozent

Wie die Post die Spielräume bei der Preissetzung für die konkreten Produkte innerhalb der drei Körbe nutzt, obliegt der unternehmerischen Entscheidung. Es ist möglich, die Preise einzelner Produkte stärker und andere wiederum schwächer anzuheben.

Portoverfahren nach neuem Postgesetz

Das Portoverfahren wird erstmals nach den Vorgaben des neuen Postgesetzes durchgeführt. Es wird nunmehr für drei Körbe statt wie bisher für einen Korb der Preissetzungsspielraum bestimmt. Die Körbe werden gebildet für den Privatkunden Brief, die sogenannten Teilleistungen (Geschäftspost) und Privatkundenpakete. Für Privatkundenbriefe und Teilleistungen wird eine einheitliche Preisänderungsrate bestimmt. Damit wird eine konsistente Entgeltentwicklung von Privat- und Geschäftskunden-Briefen sichergestellt.

Das Portoverfahren dient nun vorrangig dem Zweck, die Finanzierung eines flächendeckenden Universaldienstes sicherzustellen.

Weiteres Verfahren

Marktteilnehmer, Wettbewerber, Verbraucherschutzorganisationen und andere interessierte Kreise können bis zum 18. Oktober 2024 die geplante Entscheidung kommentieren. Die finale Entscheidung wird voraussichtlich Mitte November veröffentlicht.

Die Deutsche Post AG kann nach Bekanntgabe der endgültigen Price-Cap-Entscheidung die Preise für die einzelnen Produkte – wie z. B. für den Standardbrief oder die Postkarte – der Bundesnetzagentur zur Genehmigung beantragen. Die Preise werden genehmigt, wenn sie sich in dem durch die Price-Cap-Entscheidung vorgegebenen Rahmen bewegen.

Die neuen Porti werden ab dem 1. Januar 2025 für zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2026 gelten.

Der Entscheidungsentwurf ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur abrufbar unter: www.bundesnetzagentur.de/BK5-24-003.

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