Bundesnetzagentur lei­tet Ver­fah­ren ge­gen Ener­gie­lie­fe­ran­ten ein

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 20.08.2024

Die Bundesnetzagentur hat ein Aufsichtsverfahren gegen die Elektrizitätsversorgung Berlin ElVeBe GmbH eingeleitet.

"Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher uns aus ihrer Sicht unzutreffende Energieabrechnungen melden, prüfen wir, ob sich das Unternehmen an die gesetzlichen Vorgaben hält", so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Verdacht unzulässiger Verbrauchsschätzung und verspäteter Rechnungsstellung

Verbraucher hatten sich beim Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur über die Elektrizitätsversorgung Berlin ElVeBe GmbH beschwert. Es besteht der Verdacht, dass das Unternehmen bei der Schätzung der Energieverbräuche in den Abrechnungen nicht die gesetzlichen Voraussetzungen einhält. Ebenso wurden dabei möglicherweise die tatsächlichen Verhältnisse nicht berücksichtigt. Zudem besteht die Vermutung, dass Rechnungen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen erstellt wurden.

Die Bundesnetzagentur hat daher das Aufsichtsverfahren von Amts wegen eingeleitet.

Aufsicht der Bundesnetzagentur im Sinne der Verbraucher

Die Bundesnetzagentur prüft fortlaufend, ob die Lieferanten die energierechtlichen Verpflichtungen einhalten. Sie kann aufsichtsrechtliche Schritte einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen. Dabei wird jeweils berücksichtigt, inwieweit sich Anhaltspunkte für systematische Missstände ergeben. Die Bundesnetzagentur kann ein rechtswidriges Verhalten untersagen.

Die Bundesnetzagentur steht sowohl mit betroffenen Kunden, den Energielieferanten als auch den Verbraucherverbänden im Austausch. Betroffene Verbraucher finden Informationen und Handlungsoptionen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de/energieverbraucher.

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