Ergebnisse der Offshore-Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen
Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 12.08.2024
Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge in den Offshore-Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen zum Gebotstermin 1. August 2024 bekannt gegeben. Für die drei ausgeschriebenen Flächen wurde, wie bereits 2023, ein Gebotsverfahren mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Dabei wurden neben der Bereitschaft, für die jeweilige Fläche eine Geldzahlung in Euro zu leisten, auch Kriterien wie die Dekarbonisierung des Offshore-Ausbaus und der Einsatz umweltschonender Gründungstechnologien mit einbezogen.
Ergebnisse der Ausschreibungen
Gegenstand der Ausschreibungen waren drei vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hinsichtlich der Meeresumwelt, des Baugrunds und der wind- und ozeanographischen Verhältnisse voruntersuchte Flächen in der Nordsee mit einer Gesamtleistung von 5.500 MW.
Die Inbetriebnahme der Windparks auf den Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3 ist für die Jahre 2029 (N-9.3), 2030 (N-9.1) und 2031 (N-9.2) vorgesehen. Im Unterschied zu den im Jahr 2023 ausgeschriebenen vier voruntersuchten Flächen mit einer Gesamtleistung von 1.800 MW existieren für die diesjährigen Ausschreibungsflächen keine Eintrittsrechte.
Für die drei Flächen wurden insgesamt fünf Gebote eingereicht, eines für die Fläche N-9.1 und jeweils zwei für die Flächen N-9.2 und N-9.3. Die Zuschläge für die Flächen N-9.1 und N-9.2 erhielten die Offshore Wind Four GmbH und die Offshore Wind Two GmbH. Auf der Fläche N-9.3 ging der Zuschlag an die Waterekke Energy GmbH. Der Gesamterlös der Ausschreibung wird bei dieser Auktion nicht veröffentlicht, da andernfalls auf die Gebotswerte der bezuschlagten Bieter zurückgerechnet werden kann. Die Gebotswerte der bezuschlagten Bieter sind gesetzlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen. Mit dem Zuschlag erhalten die erfolgreichen Bieterinnen Anspruch auf Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf der Fläche sowie Anspruch auf Anschluss und Netzanbindungskapazität.
Senkung von Stromkosten und nachhaltiger Meeresschutz
Die Erlöse aus den Offshore Ausschreibungen fließen primär in die Stromkostensenkung und zu einem kleinen Anteil in den Meeresnaturschutz sowie die Förderung einer umweltschonenden Fischerei. Die für den nachhaltigen Meeresschutz bestimmten Anteile der jeweils bezuschlagten Gebotswerte müssen innerhalb eines Jahres an den Bundeshaushalt geleistet werden. Die Stromkostensenkungskomponente ist über einen Zeitraum von 20 Jahren in gleichbleibenden jährlichen Raten an den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber zu zahlen, beginnend mit den jeweiligen Fertigstellungsterminen der Windparks.
Die Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen, deren Zuschläge die Bundesnetzagentur heute bekannt gegeben hat, sind eines der beiden Ausschreibungsformate bei der Offshore-Windenergie.
Weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen sind veröffentlicht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/windaufseeausschreibungen24.