Bundesnetzagentur er­hält den An­trag für das Was­ser­stoff-Kern­netz

Präsident Müller: „Einreichung des Antrags ist ein wesentlicher Schritt für die Errichtung des Wasserstoff-Kernnetzes“

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 23.07.2024

Die Fernleitungsbetreiber haben ihren Antrag zum Wasserstoff-Kernnetz bei der Bundesetzagentur vorgelegt. Das zukünftige Wasserstoff-Kernnetz soll wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen beinhalten, die sukzessiv bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Insgesamt sieht der Antrag eine Leitungslänge von 9.666 km (davon rund 60 Prozent umzustellende Leitungen) bei zu erwartenden Investitionskosten in Höhe von 19,7 Mrd. Euro vor.

„Wir schauen uns das beantragte Netz genau an und prüfen, ob es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Auf Grundlage der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur beginnt der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Prüfung Wasserstoff-Kernnetz

Das Wasserstoff-Kernnetz bildet den Startschuss für den Aufbau einer deutschlandweiten Wasserstoffinfrastruktur. Es soll den Hochlauf für Wasserstoff beschleunigen. Die Bundesnetzagentur prüft nun, ob das beantragte Wasserstoff-Kernnetz die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Beispielsweise müssen Erzeuger von Wasserstoff, Speicher und große Verbraucher miteinander verbunden sein oder es müssen Zugänge zum europäischen Wasserstoffnetz hergestellt werden.

Nach dem Kernnetz erfolgt eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Wasserstoffinfrastruktur in Form eines zweijährigen Netzentwicklungsplans, sodass sukzessive weitere Wasserstoffbedarfe und -quellen integriert werden können. Grundlage dafür ist der durch die Fernleitungsnetzbetreiber erstellte Szenariorahmen, der im Herbst durch die Bundesnetzagentur konsultiert wird.

Der Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz basiert auf § 28q Energiewirtschaftsgesetz und soll innerhalb von zwei Monaten von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.

Konsultation des Antrags des Wasserstoff-Kernnetzes

Für die zügige Prüfung des Antrags wird dieser vom 23.07. bis zum 06.08.2024 durch die Behörde konsultiert. Stellungnahmen zum Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz können bis zum 06.08.2024 per E-Mail an wasserstoff-kernnetz@bnetza.de abgegeben werden.

Der Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz ist unter www.bundesnetzagentur.de/wasserstoff-kernnetz veröffentlicht.

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