Bundesnetzagentur ver­öf­fent­licht Ent­schei­dung zu Leer­roh­rent­gel­ten

Präsident Müller: „Schaffen fairen Interessenausgleich zum Wohle aller Bürger“

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 19.07.2024

Die Bundesnetzagentur hat über die Höhe der Entgelte für die Nutzung baulicher Anlagen der Telekom entschieden.

„Mit der Entscheidung schaffen wir einen fairen Interessenausgleich, der Investitionsanreize für einen zügigen flächendeckenden Glasfaserausbau zum Wohle aller Bürger gewährleistet. Dies dürfte auch ein positives Signal für andere investierende Unternehmen in Deutschland sein.“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Kürzungen gegenüber beantragten Entgelten

Die Bundesnetzagentur hat eine Vielzahl unterschiedlicher Entgelte überprüft, die für die Nutzung baulicher Anlagen von der Telekom erhoben werden.

Bei der Überprüfung der Entgelte war erstmals eine Regelung anzuwenden, wonach die Folgen für den Geschäftsplan des marktmächtigen Unternehmens zu berücksichtigen sind. Hierdurch sollen Investitionsanreize in den Ausbau hochleistungsfähiger Netze erhalten bleiben. Die Telekom hat die Entgelte anhand potenzieller Verluste eigener Kunden an Wettbewerber und daraus resultierender Erlöseinbußen (verlorene Deckungsbeiträge) ermittelt. Die Bundesnetzagentur ist diesen Überlegungen dem Grunde nach gefolgt. Dabei hat sie zunächst die der Telekom entstehenden Kosten berechnet und einen reduzierten Zuschlag für die Auswirkungen auf den Geschäftsplan bestimmt. Im Ergebnis liegen die Entgelte damit niedriger als beantragt. Zuschläge auf die Kosten sind nur für diejenige Infrastruktur gerechtfertigt, in die die Telekom zum Zweck des Glasfaserausbaus in besonderem Maße investiert. Das ist der Fall im Verteilnetz vom Kabelverzweiger, also dem grauen Kasten am Straßenrand, hin zum Kunden. Hier baut die Telekom aktuell gerade erst Glasfaser aus.

Den sog. Hauptkabelbereich dagegen hatte die Telekom im Zuge des Vectoring-Ausbaus schon weitgehend mit Glasfaser bestückt. Investitionen in diesem Bereich werden durch einen Verzinsungs-Zuschlag für Glasfasernetze (sog. VHCN-WACC) berücksichtigt.

Die Europäische Kommission hat sich in ihrer Stellungnahme zum Entscheidungsentwurf kritisch dazu geäußert, dass sich die Entgeltgenehmigung nicht rein an den Kosten der Telekom orientiert. Der deutsche Gesetzgeber hat sich im Interesse der Förderung des Glasfaserausbaus allerdings für über eine reine Kostenorientierung hinausgehende Anreize für Investitionen entschieden.

Wie intensiv der Zugang zu Leerrohren in Anspruch genommen wird, lässt sich im Moment noch nicht valide abschätzen. Die Genehmigung ist daher zunächst auf den kurzen Zeitraum von zwei Jahren befristet. Die Bundesnetzagentur wird die Entwicklung im Markt genau im Auge behalten.

Die Entscheidung ist unter www.bundesnetzagentur.de/bk3-23-079 veröffentlicht.

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