Bundesnetzagentur ver­ab­schie­det Re­gu­lie­rungs­rah­men für die Glas­fa­ser Nord­West GmbH und die Glas­fa­ser Plus GmbH

Präsident Müller: „Regulierungsrahmen im Glasfaserbereich komplett“

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 17.07.2024

Die Bundesnetzagentur hat in vier Regulierungsverfügungen die Regulierung für die Glasfaser NordWest GmbH und die Glasfaser Plus GmbH festgelegt. Damit wird der Rahmen, der bereits für die Glasfaserinfrastruktur der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) gilt, auf deren Glasfaserbeteiligungen erstreckt.

„Mit der Entscheidung komplettieren wir den Regulierungsrahmen im Glasfaserbereich und schaffen einheitliche und transparente Zugangsbedingungen für die Wettbewerber“, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Glasfaser NordWest GmbH und die Glasfaser Plus GmbH sind ausschließlich auf Vorleistungsebene tätig. Ihr Kerngeschäft ist, anderen Netzbetreibern aktive Glasfaseranschlüsse als Vorleistung anzubieten.

Mit den Entscheidungen werden Glasfaser Nordwest GmbH und Glasfaser Plus GmbH verpflichtet, anderen Netzbetreibern verfügbare Kapazitäten in ihren Leerrohren zugänglich machen. Die Einsichtnahme in freie Leerrohrkapazitäten soll wie bei der Telekom über den Infrastrukturatlas als „Gigabitgrundbuch“, also als zentralen Informationspunkt, erfolgen.

Das Zugangsangebot auf aktiver Ebene wird – wie bei der Telekom – um eine strenge Nichtdiskriminierungsverpflichtung ergänzt. Umfangreiche Monitoring- und Transparenzverpflichtungen sichern diese ab. Wie bei der Telekom muss es den Zugangsnachfragern auch in den Ausbaugebieten der Gemeinschaftsunternehmen möglich bleiben, die Endkundenprodukte der Telekom wirtschaftlich nachzubilden.

Der Entscheidung war eine intensive Diskussion mit allen Stakeholdern vorangegangen. In dem gesetzlich vorgesehenen abschließenden Abstimmungsverfahren mit der Europäischen Kommission sowie den Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission die Maßnahmenentwürfe gebilligt.

Die neuen Rahmenbedingungen gelten nach derzeitiger Einschätzung für rund zwei Jahre, bis sie durch neue Entscheidungen der Bundesnetzagentur ersetzt werden. Die Bundesnetzagentur hat bereits erste Daten erhoben, welche durch bevorstehende Abfragen noch ergänzt werden. Auf dieser Grundlage sollen die bestehenden Marktverhältnisse überprüft und ggf. der Regulierungsrahmen angepasst werden.

Die Regulierungsverfügungen werden in den kommenden Tagen auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

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