Neue Auf­ga­ben für die Bundesnetzagentur im Post­be­reich

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 05.07.2024

Heute hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Postrechts zugestimmt. Das Gesetz kann damit in den nächsten Wochen in Kraft treten. Die Bundesnetzagentur wird durch das Gesetz gestärkt und erhält eine Vielzahl zusätzlicher Aufgaben im Postsektor.

„Die Welt ist nicht mehr dieselbe wie vor 27 Jahren,“ äußerte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. „Auf die voranschreitende Digitalisierung in der Kommunikation, auf den wachsenden Online-Handel hat das alte Postgesetz keine passenden Antworten mehr gegeben. Das neue Postgesetz verschafft der Bundesnetzagentur die notwendigen Instrumente. Wir werden diese Instrumente nutzen und auch weiterhin eine zukunftsfähige Postversorgung und einen fairen Wettbewerb sicherstellen.“

Zukunftsfähige Postversorgung

Mit dem neuen Gesetz ändern sich die Regelungen zu Laufzeiten von Briefen und Paketen. So müssen zum Beispiel ab dem Jahr 2025 im bundesweiten Jahresdurchschnitt 95 Prozent aller Briefe und Pakete spätestens nach drei Werktagen zugehen, 99 Prozent aller Briefe nach vier Werktagen. Die Verlängerung der Laufzeiten soll die Bezahlbarkeit der Leistungen trotz weiter sinkender Sendungsmengen im Briefbereich gewährleisten. Gleichzeitig bedeuten die höheren Laufzeitquoten im Sinne der Kunden eine größere Verbindlichkeit bei der Leistungserbringung. Auf den klimaschädlichen Transport von Briefen per Flugzeug kann innerhalb Deutschlands verzichtet werden. Die Bundesnetzagentur wird die Einhaltung der Laufzeitvorgaben mit eigenen Messungen kontrollieren.

Anstelle von Filialen kann die Deutsche Post AG künftig auch Automaten betreiben, um ihren Verpflichtungen zur flächendeckenden Versorgung nachzukommen. Voraussetzung hierfür ist eine Zulassung des jeweiligen Automaten durch die Bundesnetzagentur, in Absprache mit der örtlichen Kommune. Da Automaten rund um die Uhr zugänglich sind, dürften sie für viele Menschen eine deutliche Qualitätsverbesserung darstellen, sofern sie barrierefrei gestaltet und leicht bedienbar sind.

Bisher fehlten der Bundesnetzagentur die rechtlichen Möglichkeiten, um Qualitätsvorgaben effektiv durchzusetzen. Hier sieht das neue Postgesetz für die Bundesnetzagentur Befugnisse vor, die sie bei schwerwiegenden, andauernden oder wiederholten Verstößen nutzen kann.

Auf die Entgelte hat das neue Gesetz keine sofortige Auswirkung. Die bisher genehmigten Briefporti bleiben bis zum Jahresende gültig.

Fairer Wettbewerb auf Postmärkten

Das Gesetz ermöglicht neue Impulse für den Wettbewerb auf den Briefmärkten. So können zum Beispiel regionale Briefdienstleister kleinformatige Warensendungen sowie Zeitungen und Zeitschrift künftig an die Deutsche Post AG übergeben, wenn sie außerhalb des eigenen Gebietes zugestellt werden müssen. Dies kann kleinere Unternehmen in die Lage versetzen, besser am wachsenden Online-Handel zu partizipieren. Die Bundesnetzagentur kann mit neuen Befugnissen zur Marktbeobachtung Beeinträchtigungen des Wettbewerbs schneller erkennen.

Neues Marktzutrittsverfahren für Anbieter

Die Unterscheidung zwischen Lizenzpflicht für Briefdienstleister und Anzeigepflicht insbesondere für Paketdienstleister wird aufgegeben. Künftig müssen Postdienstleister in einem Anbieterverzeichnis eingetragen sein. Bei diesem Verfahren überprüft die Bundesnetzagentur, ob sie zuverlässig, leistungsfähig und fachkundig sind. Die Einhaltung gesetzlicher Arbeitsbedingungen ist dabei von besonderer Bedeutung.

Betreiber von Filialen müssen nicht im Anbieterverzeichnis eingetragen sein.

Eine Übergangsvorschrift sichert, dass alle bisher tätigen Anbieter weiterhin Postdienstleistungen erbringen dürfen. Über Einzelheiten informiert die Bundesnetzagentur die betroffenen Unternehmen, wenn das Gesetz in Kraft tritt, auf ihrer Internetseite unter www.bundesnetzagentur.de/post-aktuelles.

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