Er­geb­nis­se der Ausschreibungen für Wind an Land und der In­no­va­ti­ons­aus­schrei­bung zum 1. Mai 2024

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 03.07.2024

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und der Innovationsausschreibung zum 1. Mai 2024 veröffentlicht.

Ausschreibung Wind an Land

„Die aktuelle Ausschreibungsrunde stellt mit fast 2,5 Gigawatt eingereichter Gebotsmenge einen Rekord dar und bestätigt den Trend steigender Gebots- und Genehmigungszahlen.“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Bei einer Fortsetzung dieser positiven Entwicklung sind die Zubauziele bei Wind an Land erreichbar.“

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 2.795 Megawatt (MW) wurden 197 Gebote mit einer Gebotsmenge von 2.485 MW eingereicht. Ähnliche Volumina gab es seit den Gebotsrunden im Jahr 2017 nicht mehr. Im Ergebnis konnten 189 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 2.379 MW einen Zuschlag erlangen. Acht Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Die eingereichte Gebotsmenge dieser Ausschreibungsrunde erreichte annähernd das im Erneuerbaren-Energien-Gesetz vorgegebene Zielvolumen von 2,5 Gigawatt (GW).

Sie lag dennoch deutlich unterhalb des ungekürzten Ausschreibungsvolumen von 4,1 GW, weil im vergangenen Jahr die Ausschreibungsvolumina nicht ausgeschöpft wurden. Diese nicht zugeteilte Menge wird mit den Ausschreibungen in diesem Jahr nachgeholt.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Werte liegen zwischen 7,20 ct/kWh und 7,35 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt mit 7,33 ct/kWh wie in den Vorrunden nur knapp unterhalb des Höchstwerts (7,35 ct/kWh).

Die regionale Verteilung war ähnlich zu den vorangegangenen Ausschreibungsrunden. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (727 MW, 68 Zuschläge), Niedersachsen (430 MW, 26 Zuschläge) und Schleswig-Holstein (318 MW, 17 Zuschläge).

Innovationsausschreibung

An den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Kombinationen von Windenergie- oder Solaranlagen mit Anlagen gesicherter Erzeugung abgegeben werden. Die ausgeschriebene Menge umfasste ein Volumen von 583 MW. Es gingen 48 Gebote mit einer Gebotsmenge von 564 MW ein. Sämtliche Gebote bezogen sich auf Anlagenkombinationen von Solaranlagen und Speichern. Fünf Gebote wurden in dieser Runde vom Verfahren ausgeschlossen. Somit konnte 43 Geboten ein Zuschlag erteilt werden. Die Zuschlagsmenge belief sich auf 512 MW.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 6,78 ct/kWh bis 9,17 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert entspricht mit 8,33 ct/kWh dem Wert der vorherigen Gebotsrunde. Er liegt deutlich unter dem Höchstwert von 9,18 ct/kWh.

Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern (245 MW, 24 Zuschläge), gefolgt von deutlich geringerem Volumen für Standorte in Mecklenburg-Vorpommern (79 MW, vier Zuschläge) und Schleswig-Holstein (73 MW, fünf Zuschläge).

Weitere Verfahrensschritte

Weitere Informationen zu den Gebotsterminen finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen24-2 und www.bundesnetzagentur.de/innaus24-1.

Die Veröffentlichung der aktualisierten Statistiken zu den Gebotsrunden wird im Nachgang erfolgen.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. August 2024 statt. Die nächste Innovationsausschreibung wird am 1. September 2024 durchgeführt.

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