Er­geb­nis­se der Aus­schrei­bun­gen für Bio­mas­se­an­la­gen so­wie für Bio­me­tha­n­an­la­gen zum 1. April 2024

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 20.06.2024

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibung für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. April 2024 bekanntgegeben. Die Biomasseausschreibung war erneut deutlich überzeichnet.

"Mit 788 eingegangenen Geboten und einer gebotenen Leistung von mehr als dem Dreifachen des Ausschreibungsvolumens verstetigt sich das Bild eines ausgeprägten Wettbewerbs bei den Ausschreibungen für Biomasseanlagen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

In der Ausschreibung für Biomethananlagen zum 1. April 2024 gingen, wie auch in den beiden Vorrunden, keine Gebote ein.

Ausschreibung für Biomasseanlagen deutlich überzeichnet

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 240 MW wurden 788 Gebote mit einer Gebotsmenge von 742 MW eingereicht. Dabei entfielen acht Gebote mit 11 MW auf Neuanlagen und 780 Gebote im Umfang von 731 MW auf Bestandsanlagen. Damit liegt der Anteil der Neuanlagen unverändert auf sehr niedrigem Niveau.

Es konnten 263 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 243 MW einen Zuschlag erlangen. Sechs Zuschläge mit 9 MW konnten Neuanlagen erteilt werden, auf bereits in Betrieb genommene Anlagen entfielen 257 Zuschläge mit insgesamt 235 MW Gebotsmenge. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 14,16 ct/kWh bis 18,48 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 17,80 ct/kWh; in der Vorrunde hatte dieser Wert noch 18,28 ct/kWh betragen.

Bei dieser Gebotsrunde wurden Gebote in der Südregion, die in etwa den Gebieten südlich der Main-Linie entspricht, von Rechts wegen bevorzugt bezuschlagt: Die Hälfte der ausgeschriebenen Menge wurde an dortige Projekte vergeben. Die Regelung zur bevorzugten Bezuschlagung von Geboten in der Südregion wurde vorerst letztmalig angewendet, da sie durch das Solarpaket I bis Ende 2027 ausgesetzt ist.

Regional betrachtet gingen mehr als ein Drittel der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern (90 MW, 127 Zuschläge); gefolgt von Geboten für Standorte in Niedersachsen (50 MW, 37 Zuschläge). Baden-Württemberg (33 MW, 37 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (26 MW, 29 Zuschläge) landeten auf den Rängen drei und vier.

36 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Weitere Verfahrensschritte

Weitere Informationen zu dem Gebotstermin finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/bioausschreibungen24-1 und www.bundesnetzagentur.de/biomethan24-1.

Die Veröffentlichung der aktualisierten Gebotsrundenstatistik wird im Nachgang erfolgen.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomethananlagen findet am 1. September 2024, die für Biomasseanlagen am 1. Oktober 2024 statt.

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