Kla­gen ge­gen Plan­fest­stel­lungs­be­schluss der Bundesnetzagentur ab­ge­wie­sen

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 13.06.2024

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zum ersten Mal über einen Planfeststellungsbeschluss der Bundesnetzagentur entschieden und die Klagen gegen diesen abgewiesen.

"Wir freuen uns, dass unsere Entscheidung zum Stromnetzausbau vor Gericht Bestand hat. Das Gericht klärt gleichzeitig einige wichtige Fragen für zukünftige Verfahren der Bundesnetzagentur. Das ist eine gute Nachricht für den beschleunigten Ausbau der Stromnetze," sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Zwei hessische Gemeinden hatten gegen den erlassenen Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt A1 des Leitungsvorhabens Nr. 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (Ultranet) geklagt.

Die Klägerinnen hatten eine Vielzahl von Gründen angeführt, weshalb der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig sei. So sei bereits keine Planrechtfertigung nach dem Bundesbedarfsplangesetz gegeben und gegen zwingendes Immissionsschutzrecht verstoßen worden. Auch seien die kommunale Planungshoheit und das zivilrechtliche Grundeigentum der Gemeinden fehlerhaft abgewogen worden. Ebenso sei die Alternativenprüfung fehlerhaft gewesen. Dem ist das Bundesverwaltungsgericht im Ergebnis nicht gefolgt. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Ultranet ist eine von den Übertragungsnetzbetreibern Amprion GmbH und Transnet BW GmbH geplante Gleichstromleitung von Osterath in Nordrhein-Westfalen nach Philippsburg in Baden-Württemberg. Streitgegenstand war vorliegend der Abschnitt A1 von Punkt Ried nach Punkt Wallstadt.

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