Bundesnetzagentur ver­öf­fent­licht Kos­ten­de­ckungs­be­richt zu Schie­nen-Per­so­nen-Nah­ver­kehrs-Ent­gel­ten 2018-2022

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 04.06.2024

Die Bundesnetzagentur hat heute einen Bericht zur Deckung der Kosten bei Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen des Bundes durch die Entgelte des Schienen-Personen-Nahverkehrs veröffentlicht.

Der vorliegende zweite Kostendeckungsbericht umfasst den Zeitraum von 2018 bis 2022. Im Bericht enthalten sind insbesondere Auswertungen zur DB Netz AG und zur DB Station&Service AG (seit Dezember 2023 in die DB InfraGO AG zusammengelegt). Die Bundesnetzagentur hat die Mengen- und Erlösentwicklung bei den Trassenentgelten untersucht und überprüft, ob eine Kostenüber – oder Kostenunterdeckung vorlag. Ergänzend wird ein Ausblick auf die Jahre 2023 bis 2025 gegeben.

Bei der Kostendeckung durch die Entgelte des Schienen-Personen-Nahverkehr bestand im Betrachtungszeitraum kein einheitliches Bild für die untersuchten Infrastrukturunternehmen. Die Trends waren dagegen eindeutig: In nahezu allen Fällen war die Kostendeckung durch die Schienen-Personen-Nahverkehrs-Entgelte rückläufig.

Dieser Trend verstärkt sich ab 2023 durch die hohe Inflation und Preissteigerungen. Die gesetzlich auf 1,8 % festgelegte jährliche Steigerungsrate für die Schienen-Personen-Nahverkehrs-Entgelte kann diese nicht auffangen, so dass sich eine rückläufige Kostendeckung abzeichnet.

Nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz hat die Bundesnetzagentur zu überprüfen, ob aufgrund der Trassenpreisbremse für den Schienen-Personen-Nahverkehr bei den Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen des Bundes eine Kostenunterdeckung besteht. Ein Bericht hierzu ist alle fünf Jahre vorzulegen.

Der zweite Kostendeckungsbericht zu Schienen-Personen-Nahverkehrs-Entgelten für den Zeitraum von 2018 bis 2022 ist unter www.bundesnetzagentur.de/eisenbahn-berichte#FAQ904368 veröffentlicht.

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