Bundesnetzagentur sichert Transparenz und Fairness für gewerbliche Nutzer in der digitalen Wirtschaft
Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 14.05.2024
Die Bundesnetzagentur setzt sich ab heute zugunsten von Händlern und anderen gewerblichen Nutzern dafür ein, dass digitale Dienste die Verpflichtungen zu Transparenz und Fairness einhalten. Betroffene Unternehmen können sich mit ihrer Beschwerde an die Bundesnetzagentur wenden. Erste Fälle wurden bereits gemeldet.
„Mit dem neuen Gesetz können wir Unternehmen unterstützen, die auf Plattformen und andere Online-Dienste angewiesen sind. Wir sichern faire und transparente Geschäftsregeln für gewerbliche Nutzer aus Deutschland“,
sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Geschäftskunden, die durch intransparente Geschäftsbedingungen oder Ranking-Regeln diskriminiert werden, können sich an uns wenden.“
Europäische P2B-Verordnung schützt gewerbliche Nutzer von Online-Diensten
Online-Dienste wie Plattformen und Suchmaschinen haben den Handel digitalisiert und leisten heute einen wesentlichen Beitrag, Waren und Dienstleistungen für Verbraucher online verfügbar zu machen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sind als Geschäftskunden auf Plattformen als Marktplätze angewiesen. Dabei wirken geschickte Produktplatzierungen und Rankings umsatzsteigernd. Als Schnittstelle zwischen den Händlern und Verbrauchern haben diese Online-Dienste eine entscheidende Rolle. Um Missbrauch dieser Rolle entgegenzuwirken, wurde die EU-Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-Verordnung) im Jahr 2020 eingeführt.
Die P2B-Verordnung legt besondere Transparenz- und Informationsplichten für Online-Dienste fest. So müssen Dienste wie Online-Marktplätze, Buchungsportale, App-Stores oder Preisvergleichsportale beispielsweise Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Voraus mitteilen und die wesentlichen Parameter ihrer Ranking-Regeln offenlegen. Zudem müssen sie ein internes Beschwerdemanagement-System für gewerbliche Nutzer bereitstellen und zur außergerichtlichen Streitbeilegung zwei Mediatoren benennen.
Bundesnetzagentur setzt die P2B-Verordnung durch
Die Bundesnetzagentur ist mit dem heute in Kraft tretenden Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) für die Durchsetzung der P2B-Verordnung in Deutschland zuständig.
Bei Verstößen gegen die Verordnung kann die Bundesnetzagentur Verfahren gegen Anbieter einleiten. Hierbei kann sie sowohl Anordnungen erlassen als auch Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen.
Unterstützung und Informationen für gewerbliche Nutzer
Die Bundesnetzagentur informiert gewerbliche Nutzer über die Regelungen der P2B-Verordnung und ihre Rechte unter www.bundesnetzagentur.de/p2b.
Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen die P2B-Verordnung können bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/p2b-formular gemeldet werden.