Bundesnetzagentur star­tet Kon­sul­ta­ti­on zur Be­hand­lung der Kos­ten nach dem Mess­stel­len­be­triebs­ge­setz

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 02.05.2024 10:00 Uhr

Die Bundesnetzagentur beginnt heute eine zweite Konsultationsphase zum Umgang mit den Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz im Stromnetzbereich.

"Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist zentral für die Energiewende. Unsere Festlegung soll den Stromnetzbetreibern Planungssicherheit über die Behandlung der Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz schaffen," sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Moderne Zähler für Verbraucherinnen und Verbraucher, Kostensicherheit für Stromnetzbetreiber

Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen soll in den nächsten Jahren zügig voranschreiten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies, dass alte Stromzähler durch moderne Geräte ausgetauscht werden. Die Entgelte für die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen werden seit Anfang 2024 zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Netzbetreibern aufgeteilt. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen für intelligente Messsysteme eine jährliche Gebühr, in den meisten Fällen in Höhe von 20 EUR brutto. Überschießende Kosten trägt der Netzbetreiber, der dank intelligenter Messsysteme mit Netzzustandsinformationen seinen Netzbetrieb optimieren kann.

Bisher bestand auf Seiten der Stromnetzbetreiber Unsicherheit darüber, wie innerhalb der aktuellen Regelungen mit diesen Kosten für intelligente Messsysteme umzugehen ist.

Die Bundesnetzagentur hat einen Festlegungsentwurf zur Konsultation gestellt, um Kostensicherheit bei den Stromnetzbetreibern zu schaffen. Netzbetreiber können nach dem Festlegungsentwurf die ihnen entstandenen Kosten von den Netznutzenden wiederverdienen. Die Vorfinanzierung der Kosten wird ausgewogen zwischen Netzbetreibern und Nutzerinnen und Nutzern der Netze verteilt. In der ersten Konsultation hatte die Bundesnetzagentur außerdem einen Abbaupfad der Kosten des konventionellen Messstellenbetriebs vorgeschlagen. Von diesem Vorschlag wird im Rahmen dieses Verfahrens Abstand genommen.

Die Konsultation des Festlegungsentwurfs zur Behandlung der Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz der Beschlusskammer 8 endet am 24. Mai 2024. Die Beschlusskammer wird die eingegangenen Stellungnahmen in die Ausarbeitung der Festlegung einbeziehen.

Weitere Informationen zum Konsultationsverfahren sind unter www.bundesnetzagentur.de/bk8-23-007-A-festlegungsentwurf veröffentlicht.

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