Be­stä­ti­gung des Netz­re­ser­ve­be­darfs im Strom­bereich

Präsident Müller: "Netzreserve ermöglicht sicheren Netzbetrieb"

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 30.04.2024 11:00 Uhr

Die Bundesnetzagentur hat heute die erforderliche Netzreserve für das Winterhalbjahr 2024/2025 und das Winterhalbjahr 2026/2027 bestätigt.

"Der sichere Netzbetrieb im nächsten Winter ist gewährleistet. Der Reservebedarf fällt niedriger aus, weil einzelne Netzausbauprojekte fertiggestellt wurden. Dadurch sinkt der Redispatchbedarf, für den die Netzreserve vorgehalten wird", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Alte Kohlekraftwerke werden nicht mehr für die Stromversorgung am Markt benötigt. Sie kommen nur noch in Ausnahmefällen zum Einsatz, wenn in einzelnen Stunden der Netzbetrieb dies erfordert."

Netzreservebedarf 2024/2025

Die Bundesnetzagentur hat den Gesamtbedarf an Netzreservekraftwerken von 6.947 Megawatt für den Winter 2024/2025 bestätigt.

Im vergangenen Winter wurden noch eine Reihe von Kraftwerken aus der Netzreserve aufgrund des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes am Markt eingesetzt. So sollte Erdgas im Bereich der Stromerzeugung eingespart werden. Durch den vorübergehenden Wechsel dieser Kraftwerke aus der Netzreserve in den Markt fiel der Bedarf im vergangenen Winter rechnerisch niedriger aus. Diese Kraftwerke konnten nun aus dem Markt ausscheiden und in die Netzreserve zurückkehren. Nominell erhöht das den Reservebedarf.

Der diesjährige Netzreservebedarf ist daher vor allem mit dem Winter 2022/2023 vergleichbar. Dieser betrug 8.264 Megawatt. Grund für den niedrigeren Bedarf im Winter 2024/2025 ist, dass einzelne Netzausbauprojekte fertiggestellt werden konnten und eine konsequente Höherauslastung der bestehenden Stromleitungen seit 1. Januar 2023 erfolgt. Dadurch verringert sich der Redispatchbedarf, für dessen Deckung die Netzreserve vorgehalten wird.

Ergänzend zum bevorstehenden Winter wird regelmäßig der Bedarf für einen weiter in der Zukunft liegenden Winter ermittelt. Für den betrachteten Winter 2026/2027 beträgt der Netzreservebedarf 9.202 Megawatt.

Grund für den Anstieg sind der zu erwartende Wiederanstieg des Stromverbrauchs und die europäisch vorgegebene Ausweitung der grenzüberschreitenden Handelskapazitäten. Zusammen mit dem Fortschritt beim Zubau von Windenergieanlagen im Norden Deutschlands und lastfernen großen PV-Freiflächenanlagen führt dies dazu, dass die benötigte Elektrizität aufgrund der Verzögerungen beim Netzausbau noch nicht vollständig in die verbrauchsstarken Regionen transportiert werden kann.

Deckung des Reservebedarfs

Ein Anteil des Netzreservebedarfs für den Winter 2024/2025 in Höhe von 5.580 Megawatt wird von deutschen Netzreservekraftwerken gedeckt. Wie bereits in den vergangenen Jahren werden die verbleibenden 1.367 Megawatt über ausländische Kraftwerke gedeckt (2022: 1.424 Megawatt, 2023: 1.334 Megawatt). Die Übertragungsnetzbetreiber werden Kraftwerksbetreiber im Ausland auffordern, bis Mitte Mai ihr Interesse an der Netzreserve anzumelden. Anschließend führen die Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur Vertragsverhandlungen.

Reserven für die Netzsicherheit

Die Vorhaltung einer Netzreserve dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund des immer noch unzureichenden Netzausbaus bestehen. Dazu wird die Erzeugung vor einem drohenden Engpass im Netz reduziert und gleichzeitig die Erzeugung dahinter erhöht.

Dieser „Redispatch“ genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mit am Markt agierenden Kraftwerken durchgeführt. In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen müssen zusätzlich Netzreservekraftwerke eingesetzt werden. Die inländische Netzreserve besteht aus zur Stilllegung angezeigten Kraftwerken, die systemrelevant sind und deshalb nicht stillgelegt werden dürfen. Dies Kraftwerke werden ausschließlich auf Anforderungen der Übertragungsnetzbetreiber und außerhalb des Strommarktes eingesetzt. Die ausländische Netzreserve besteht aus speziell zu diesem Zweck vertraglich verpflichteten Kraftwerken. Die Kosten für die Vorhaltung der Kraftwerke und deren Abrufkosten sind Bestandteil der Gesamtredispatchkosten und werden über die Netzentgelte refinanziert.

Die Übertragungsnetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur am 11. März 2024 ihre diesjährige Systemanalyse und den daraus resultierenden Bedarf an Netzreserve zur Prüfung vorgelegt. Die Feststellung des Netzreservebedarfs bildet den Abschluss der Prüfung durch die Bundesnetzagentur.

Der Bericht ist veröffentlicht unter www.bundesnetzagentur.de/netzreserve.

Mastodon