Bundesnetzagentur star­tet Kon­sul­ta­ti­on zu Ent­gel­ten für das Was­ser­stoff-Kern­netz

Präsident Müller: „Wir sichern die Finanzierung des Wasserstoffnetzes in der Aufbauphase“

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 09.04.2024

Die Bundesnetzagentur hat heute eine Konsultation zur Festlegung für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes gestartet (Festlegung „WANDA“).

„Wir schaffen die Voraussetzung für die Bildung von Netzentgelten für das Wasserstoff-Kernnetz. Damit unterstützen wir den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und sorgen zugleich für ein verlässliches Preisniveau.“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Festlegung für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes

Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes soll bis 2055 durch Netzentgelte refinanziert werden. Die Festlegung WANDA schafft hierfür den regulatorischen Rahmen und gibt Vorgaben für die Bestimmung eines marktfähigen Entgelts für den Wasserstoffhochlauf. Das Entgelt wird ab 2025 an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes erhoben. Es soll bis zum Jahr 2055 möglichst konstant bleiben. Die Bundesnetzagentur überprüft seine Höhe alle drei Jahre und passt es bei Bedarf an.

In der ersten Phase des Hochlaufs werden die Kosten für den Netzbetrieb die Erlöse übersteigen, während in der zweiten Phase die Erlöse über den Kosten liegen werden. Diese Minder- und Mehrerlöse werden auf ein dafür eingerichtetes Zwischenkonto verbucht. Dieses soll bis zum Jahr 2055 wieder ausgeglichen sein. Damit wird der Aufbau der Wasserstoff-Netzinfrastruktur finanziell vollständig von den Netzkunden getragen.

Die Finanzierungslücken, die den Netzbetreibern durch die zeitliche Verschiebung ihrer Erlöse entstehen, sollen durch einen staatlich abgesicherten Fördermechanismus zeitweilig zwischenfinanziert werden. Dieser Mechanismus ist nicht Teil der WANDA-Festlegung und wird vom Gesetzgeber im Energiewirtschaftsgesetz geregelt.

Hintergrund

Mit dem Wasserstoff-Kernnetz wird in Deutschland eine neue Energieinfrastruktur geschaffen, deren Aufbau mit hohen Kosten verbunden ist. Die Bundesregierung hat hierzu ein langfristiges Amortisationssystem vorgeschlagen. Das Wasserstoff-Kernnetz soll dabei grundsätzlich privatwirtschaftlich aufgebaut und vollständig über Netzentgelte finanziert werden. In den ersten Jahren wird allerdings nur eine geringe Nachfrage nach Wasserstoff erwartet. Langfristig geht die Bundesnetzagentur jedoch von einem etablierten Wasserstoffmarkt und einer größeren Anzahl an Netzkunden aus. Die Netzentgelte werden deshalb gedeckelt, um zu verhindern, dass in den ersten Jahren des Netzaufbaus sehr hohe Entgelte den Wasserstoffhochlauf behindern. Durch die zeitliche Verschiebung tragen spätere Netzkunden die Aufbaukosten des Netzes mit.

Ein staatlicher Fördermechanismus zur Zwischenfinanzierung sichert das Projekt ab. Eine entsprechende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes befindet sich gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren.

Weiteres Verfahren

Stellungnahmen zur Konsultation können bis zum 30.04.2024 abgegeben werden. Die Festlegung soll ab dem 1. Januar 2025 gelten. Der Festlegungsentwurf und ergänzende Erläuterungen sind unter www.bundesnetzagentur.de/wanda veröffentlicht.

Im Rahmen dieser Festlegung wird das Hochlaufentgelt noch nicht in seiner Höhe bestimmt. Dies sowie Ergänzungen zu WANDA erfolgen in separaten Festlegungen noch in diesem Jahr.

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