Bundesnetzagentur kon­sul­tiert Eck­punk­te zur An­pas­sung der Ab­schrei­bungs­mo­da­li­tä­ten im Gas­sek­tor

Präsident Müller: „Wollen verhindern, dass verbleibende Kunden zu hohe Kosten tragen müssen“

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 06.03.2024

Die Bundesnetzagentur hat heute ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem sie eine Anpassung der Abschreibungsmodalitäten für Anlagen im Gassektor vorschlägt. Das Eckpunktepapier ist Teil eines Festlegungsverfahrens, das ebenfalls heute eingeleitet wird.

„Die Bedeutung von Erdgas wird in vielen Sektoren abnehmen. Teile des Gasnetzes werden für den Transport von Wasserstoff genutzt werden. Andere Teile des Gasnetzes werden spätestens ab 2045 nicht mehr genutzt und stillgelegt,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir erwarten, dass die Nutzerzahlen stärker sinken als die Kosten. Dann würden die verbleibenden Nutzer immer höhere Entgelte zu tragen haben. Wir planen nun, dass die Netzbetreiber ihre Kosten zeitlich so verteilen können, dass möglichst viele Kunden sie noch tragen können. So verhindern wir, dass Kunden, die nicht schneller aus der Erdgasnutzung aussteigen konnten, am Ende zu hohe Belastungen tragen müssen. Gleichzeitig gewährleisten wir, dass Netzbetreiber ihre notwendigen Investitionen in die Erdgasnetze amortisieren können.“

Anpassung der Abschreibungsmodalitäten

Die Bundesnetzagentur tritt mit dem heute veröffentlichten Eckpunktepapier in einen Dialog über die Abschreibungsmodalitäten für die Erdgasnetze. So schlägt sie hierzu verschiedene Modelle vor, um die Nutzungsdauern auch für Bestandsanlagen zu verkürzen und zusätzliche Flexibilität bei den Abschreibungsmethoden zu schaffen. Netzbetreiber könnten Nutzungsdauern dann so wählen, dass die Anlagen bis spätestens Ende 2044 vollständig abgeschrieben wären und damit über Netznutzungsentgelte refinanziert werden könnten. Eine entsprechende Regelung für Neuanlagen und LNG-Anbindungsleitungen hatte die Bundesnetzagentur bereits 2022 getroffen. Zudem stellt die Bundesnetzagentur neben der linearen Abschreibungsmethode alternative Ansätze wie z.B. die degressive Abschreibungsmethode zur Diskussion, um eine sachgerechte Kostenverteilung zu gewährleisten.

Die vorgeschlagenen Modelle gewährleisten Flexibilität und tragen den unterschiedlichen Planungsständen bei der Wärmewende Rechnung. Sie berücksichtigen zudem die Heterogenität der Netze. So könnten Netzbetreiber auch deutlich schneller aus der Gasversorgung aussteigen, sofern sie einen beschleunigten Ausstieg aus der Gasversorgung in ihrem Versorgungsgebiet erwarten.

Schnellere Abschreibungen gehen allerdings grundsätzlich mit zunächst höheren Entgelten einher, wobei die konkreten Auswirkungen auf die Entgelte jeweils stark von der regionalen Umsetzung der Wärmewende abhängen werden. Bei den von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Modellen ist jedoch von einem moderaten Entgeltanstieg auszugehen.

Hintergrund 

Die Bedeutung von Erdgas wird bereits mittelfristig in vielen Sektoren abnehmen. Ein größerer Rückgang der Gasanschlüsse ist derzeit zwar noch nicht zu verzeichnen. Bereits absehbar ist aber, dass es zu regional höchst unterschiedlichen Bedarfen und Nutzungen der Gasnetze kommen wird.

Ein erheblicher Teil des Erdgasnetzes wird über das Jahr 2045 hinaus nicht mehr genutzt und stillgelegt werden. Einige Länder und Kommunen planen einen noch schnelleren Ausstieg aus der Gasversorgung. Teile des Fernleitungsnetzes und vereinzelt des Verteilernetzes werden für den Transport von Wasserstoff genutzt werden. Der verbleibende Teil des Netzes wird nicht mehr genutzt und stillgelegt.

Prognoserechnungen der Bundesnetzagentur zeigen, dass eine Anpassung der Abschreibungsmöglichkeiten für Bestandsanlagen unabdingbar ist. Andernfalls würden sich zum 31. Dezember 2044 nicht amortisierte Restwerte in Höhe von mehreren Milliarden Euro ergeben. Zudem wäre letztlich ein erheblicher Anstieg der Netznutzungsentgelte zu Lasten der verbleibenden Netzkunden zu erwarten. 

Weiteres Verfahren

Die Bundesnetzagentur stellt die Eckpunkte zur Konsultation. Stellungnahmen können bis zum 28.03.2024 abgegeben werden. Es ist geplant, das Verfahren so abzuschließen, dass die Regelungen bereits im Jahr 2025 Wirksamkeit entfalten.

Die Eckpunkte sind unter www.bundesnetzagentur.de/gbk-aktuell veröffentlicht.

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