Fest­le­gung der Höchst­wer­te für EE-Ausschreibungen

Ausgabejahr 2023
Erscheinungsdatum 14.12.2023

Die Bundesnetzagentur hat heute die Höchstwerte für die Gebotstermine im Jahr 2024 für Windenergie an Land auf 7,35 ct/kWh, für Freiflächen-Solaranlagen auf 7,37 ct/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 10,50 ct/kWh veröffentlicht.

„Wir sorgen für verlässliche Rahmenbedingungen bei den Ausschreibungen. Die Höchstwerte tragen den tatsächlichen Kosten der Erneuerbaren Rechnung,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Festlegungen der Höchstwerte für Biomasse, Biomethan und Innovationsausschreibungen werden zeitnah geprüft.“

Anpassungen an Kosten der Erneuerbaren

Die festgelegten Werte entsprechen bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solar-Freiflächenanlagen den erhöhten und in diesem Jahr geltenden Werten, die ebenfalls von der Bundesnetzagentur festgelegt worden waren.

Bei den Ausschreibungen für Solar-Dachanlagen musste der Höchstwert nicht auf das diesjährige Niveau gehoben werden. Im Vergleich zur letzten Festlegung reicht ein leicht niedrigeres Niveau, um auskömmliche Gebote zu ermöglichen. Hintergründe sind das Sinken der prognostizierten Kosten der Aufdach-Anlagen und das Ausbleiben von nennenswerten zusätzlichen Geboten oberhalb eines Werts von 10,50 ct/kWh in der vergangenen Gebotsrunde. 

Ohne die erneuten Festlegungen wären die Höchstwerte wieder auf die deutlich niedrigeren im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehenen geregelten Werte zurückgefallen. Das wären 5,88 ct/kWh für Windenergie an Land, 5,90 ct/kWh für Freiflächen-Solaranlagen und 8,91 ct/kWh für Aufdach-Solaranlagen. Diese Werte sind aber nicht auskömmlich.

Hintergrund

Mit den Festlegungen reagiert die Bundesnetzagentur auf die seit der letzten gesetzlichen Bestimmung gestiegenen Kosten für Errichtung und Betrieb der Anlagen einschließlich der gestiegenen Zinskosten bei der Finanzierung der Anlagen. Die Kosten sind so stark gestiegen, dass ein rentabler Betrieb für neu geplante Anlagen mit gesetzlichen Höchstwerten nicht in dem für die Energiewende erforderlichen Umfang möglich wäre.

Die Festlegungen werden im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht; sie können im Internet abgerufen werden:

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