Bundesnetzagentur ge­neh­migt vor­zei­ti­gen Bau­be­ginn für Strom­lei­tung A-Nord

Ausgabejahr 2023
Erscheinungsdatum 20.10.2023

Die Bundesnetzagentur hat in vier Bereichen der geplanten Stromleitung A-Nord einen vorzeitigen Baubeginn genehmigt.

"Eine sichere, stabile und bezahlbare Stromversorgung hat für uns höchste Priorität. Wir beschleunigen daher den Ausbau der Stromnetze, wo immer es geht. Dazu gehört auch, dass Amprion in einigen Bereichen vorzeitig mit dem Bau beginnen darf", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Baubeginn in verschiedenen Bereichen

In Haren (Ems) können die Baumaßnahmen zur Unterquerung der Wierescher Straße begonnen werden. In Meppen kann südlich der Heinrichstraße bis zur Overbergstraße und weiter zwischen Schöninghsdorfer Straße und Heidkampstraße ein Teil der Vorhaben errichtet werden. In Wietmarschen ist die Baumaßnahme nördlich der Gemeindegrenze zur Stadt Nordhorn bis auf Höhe der Straße Kortenberken genehmigt. Die genehmigten Baumaßnahmen belaufen sich in Summe auf eine Strecke von ca. 6000 Metern. Die Genehmigung erstreckt sich auch auf die Offshore-Anbindungsleitungen BorWin4 und DolWin4, da die Vorhaben unmittelbar parallel zueinander verlaufen.

Die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns umfasst die Errichtung der Kabelschutzrohranlage, einschließlich aller dafür notwendigen Maßnahmen. Hierzu gehören Rodungsarbeiten, das Ausheben der Kabelgräben, die Durchführung der erforderlichen Bohrungen, der Einzug der Erdkabel und die Errichtung der Muffen, einschließlich der hierfür erforderlichen bauvorbereitenden Maßnahmen.

Im Abschnitt Emden Ost - Landkreisgrenze Leer/Emsland hat die Bundesnetzagentur Rodungsarbeiten genehmigt.

Die zugelassenen Arbeiten sind reversibel. Der ursprüngliche Zustand der Fläche kann wiederhergestellt werden, sollte es im laufenden Planfeststellungsverfahren zu einer anderen Entscheidung kommen. Erst mit der Bestätigung der Planung durch den Planfeststellungsbeschluss kann Amprion mit der weiteren Bauausführung beginnen. Hiermit ist im Jahr 2024 zu rechnen.

Gesetzgeber ermöglicht vorzeitigen Baubeginn für schnellen Netzausbau

Mit der Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn kann der Vorhabenträger die genannten Baumaßnahmen vor dem Planfeststellungsbeschluss aufnehmen. Dies ist vor allem bei sehr komplexen und lang andauernden Baumaßnahmen notwendig. Im Oktober 2022 hatte der Gesetzgeber die Regelungen zum vorzeitigen Baubeginn geändert. Damit kann die Planfeststellungsbehörde eine frühzeitige Entscheidung treffen, um wichtige Netzausbauprojekte zu beschleunigen.

A-Nord

Das Vorhaben A-Nord soll ab 2027 Strom aus erneuerbaren Energien von Emden ins Rheinland transportieren. Dort besteht die Möglichkeit einer Anknüpfung an das Vorhaben Osterath-Philippsburg (Ultranet). Genehmigungsbehörde für das gesamte Vorhaben A-Nord sowie für die Vorhaben BorWin4 und DolWin4 zwischen Emden und Wietmarschen/Geeste ist die Bundesnetzagentur.

Weitere Informationen gibt es unter www.netzausbau.de/vorhaben1 (A-Nord), www.netzausbau.de/vorhaben78 (DolWin4) und www.netzausbau.de/vorhaben79 (BorWin4).

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