Kon­sul­ta­ti­on zur künf­ti­gen Nut­zung der aus­lau­fen­den Mo­bil­funk­fre­quen­zen

Präsident Müller: "Besonderer Fokus auf besseren Mobilfunk im ländlichen Raum"

Ausgabejahr 2023
Erscheinungsdatum 13.09.2023

Die Bundesnetzagentur hat heute Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung zur Bereitstellung der Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz ab dem Jahr 2026 zur Konsultation gestellt.

"Unsere vorrangigen Ziele sind die Verbesserung der Versorgung für alle Verbraucher und die weitere Förderung des Wettbewerbs. Wir erwägen, die bestehenden Nutzungsrechte zu verlängern, um kurzfristig ausreichend Planungs- und Investitionssicherheit herzustellen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir wollen die bessere Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum ins Zentrum unserer Auflagen stellen. Eine spezifische Versorgungsauflage für dünn besiedelte Regionen soll gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land fördern." Er ergänzt: "Zum Wohle des Verbrauchers wollen wir auch den Wettbewerb stärken. Hierfür stellen wir Leitplanken zur Diskussion."

Verlängerung der bestehenden Nutzungsrechte

Aus Sicht der Bundesnetzagentur sprechen gewichtige Gründe dafür, ein Vergabeverfahren nicht bereits zum Ende des Jahres 2025 durchzuführen. Die Nutzungsrechte, die Ende 2025 auslaufen, sollen vielmehr zunächst verlängert werden. Der in dieser Konsultation als erster Vorschlag zur Kommentierung gestellte Zeitraum beträgt fünf Jahre. Diese Frequenzen sollen dann zusammen mit Nutzungsrechten vergeben werden, die 2033 auslaufen. Hierüber will die Bundesnetzagentur im Jahr 2028 entscheiden.

Verbesserung der Mobilfunkversorgung

Die Mobilfunkversorgung soll weiter verbessert werden. Vorrangiges Ziel ist es dabei, gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und im ländlichen Raum zu schaffen. Hierzu erwägt die Bundesnetzagentur, die Verlängerung mit einer spezifischen Versorgungsauflage für den ländlichen Raum zu versehen. Die Mobilfunknetzbetreiber sollen bis Ende 2028 mindestens 98 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gebieten in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s versorgen.

Ein Großteil der Haushalte Deutschlands ist bereits mit 100 Mbit/s versorgt, allerdings gibt es weiterhin noch große Unterschiede zwischen Stadt und Land. Insbesondere im ländlichen Raum gibt es überdurchschnittlich viele unversorgte Haushalte. In manchen Bundesländern liegt die Versorgung in dünn besiedelten Gebiete bei einzelnen Netzbetreibern nur bei ca. 90 Prozent. Hier setzt die Auflage an und kann für diese dünn besiedelten Gebiete eine Verbesserung der Haushaltsversorgung von bis zu 8 Prozentpunkten bewirken.

Die Bundesnetzagentur erwägt zudem eine Versorgungsverpflichtung für Verkehrswege. Auch diese Versorgungsauflage würde zu einer besseren Flächenversorgung und Nutzererfahrung beitragen. Bis Ende 2028 soll jeder Mobilfunknetzbetreiber alle Bundesstraßen mit einer Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s versorgen. Zudem sollen alle Landes- und Staatsstraßen sowie die Binnenwasserwege des Kernnetzes des Bundes mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s versorgt werden. Dadurch sollen alle Verbraucher auf Verkehrswegen unterbrechungsfrei mobiles Breitband nutzen können.

Zur Gigabit-Versorgung entlang von Schienenwegen hält die Bundesnetzagentur ein gemeinsames Vorgehen beim Ausbau des öffentlichen Mobilfunks und des neuen Bahnfunks für zielführend. Hierzu sollen Mobilfunk- und Schienennetzbetreiber zu einer Zusammenarbeit verpflichtet werden.

Dienstewettbewerb und National Roaming

Die Bundesnetzagentur erwägt, die Verlängerung der Nutzungsrechte mit Regelungen zur Förderung des Dienstewettbewerbs zu versehen. Dabei zieht sie verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Diese gehen von der Auferlegung eines Verhandlungsgebots bis hin zu einer Angebotspflicht.

Die Bundesnetzagentur erwägt auch eine Regelung zu National Roaming in Form eines Verhandlungsgebotes. So wird berücksichtigt, dass der vierte Netzbetreiber im Fall einer Verlängerung erst in einigen Jahren Zugang zu weiterem Spektrum haben würde.

Hintergrund

Im vergangenen Jahr hatte die Bundesnetzagentur ihr Positionspapier zur Bereitstellung der Ende 2025 auslaufenden Frequenznutzungsrechte veröffentlicht. Darin hatte sie zur Möglichkeit der Durchführung eines Vergabeverfahrens sowie dem Vorschlag eines Frequenztausches angehört. Die aktuellen Erwägungen beziehen die eingegangenen Kommentare interessierter Kreise und die aktuelle Marktentwicklung mit ein.

Konsultation

Bis zum 6. November 2023 können Stellungnahmen zu den Rahmenbedingungen der erwogenen Übergangsentscheidung abgegeben werden.

Bedarfsaktualisierung und Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung sind unter www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband veröffentlicht.

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