Rah­men­be­din­gun­gen für Fre­quenz­zu­tei­lun­gen in der Aus­schließ­li­chen Wirt­schafts­zo­ne

Ausgabejahr 2023
Erscheinungsdatum 23.08.2023

Die Bundesnetzagentur hat heute Rahmenbedingungen für Frequenzzuteilungen in den Frequenzbereichen für mobiles Breitband von 700 MHz bis 3,7 GHz im Gebiet der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) veröffentlicht.

„Wir konkretisieren die Voraussetzungen, unter denen insbesondere Offshore-Windparks mit Breitbandinternet versorgt werden können. Das dient der Vernetzung von Anlagen und Arbeitsplattformen. Wir treiben die Energiewende auch in der Frequenzregulierung voran,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Da die AWZ nicht Teil des Bundesgebiets ist, wurden hier für die mobile Kommunikation spezielle Regelungen entwickelt. Auf Grundlage dieser Regelungen werden die Frequenzen auf Antrag zugeteilt.

Bisher wurden im Offshore-Bereich vorrangig Schmalband-Mobilfunktechnologien genutzt. Die diesbezüglichen Regelungen entsprechen denen für vergleichbare Nutzungen im Bundesgebiet. Sie waren daher für Nutzungen in der AWZ nicht anzupassen. Die deutlich größeren Kapazitäten in den Breitband-Frequenzbereichen eröffnen nun neue Anwendungsmöglichkeiten. Der Umfang der Frequenzen stellt darüber hinaus eine technologische Weiterentwicklung auf allen Ebenen sicher. Ziel ist es auch, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten auf den Plattformen und Serviceschiffen zu verbessern.

Die Rahmenbedingungen sind im Amtsblatt Nr. 16 der Bundesnetzagentur Mitteilungsnummer 151/2023 ab Seite 915 veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 153 KB)

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