Ergebnisse der Offshore-Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen
Ausgabejahr 2023
Erscheinungsdatum 10.08.2023
Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge in den Offshore-Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen zum Gebotstermin 1. August 2023 bekannt gegeben. Für die vier ausgeschriebenen Flächen wurde erstmals ein Gebotsverfahren mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Dabei wurden neben der Bereitschaft, für die jeweilige Fläche eine Geldzahlung in Euro zu leisten, auch Kriterien wie die Dekarbonisierung des Offshore-Ausbaus und der Einsatz umweltschonender Gründungstechnologien mit einbezogen.
Ergebnisse der Ausschreibungen
Gegenstand der Ausschreibungen waren vier vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hinsichtlich der Meeresumwelt, des Baugrunds und der wind- und ozeanographischen Verhältnisse voruntersuchte Flächen in der Nordsee mit einer Gesamtleistung von 1.800 MW. Die Inbetriebnahme der Windparks auf den Flächen N-3.5, N-3.6, N-6.6 und N-6.7 ist für das Jahr 2028 vorgesehen.
Den Zuschlag für die Flächen N-3.5 und N-3.6 erhielt die Nordseecluster B GmbH. Die Nordseecluster B GmbH ist zugleich die Inhaberin des Eintrittsrechts für beide Flächen. Auf der Fläche N-6.6 erhielt die RWE Renewables Offshore HoldCo Four GmbH den Zuschlag. Die Bieterin Vattenfall Nordlicht II Offshore Wind GmbH besitzt für die Fläche N-6.6 ein Eintrittsrecht. Sie hat das Recht, in den Zuschlag der RWE Renewables Offshore HoldCo Four GmbH einzutreten. Das Eintrittsrecht ist bis zum 14.09.2023 auszuüben. Für die Fläche N-6.7 erhielt die Waterkant Energy GmbH den Zuschlag. Für die Fläche N-6.7 existiert kein Eintrittsrecht.
Mit dem Zuschlag erhalten die erfolgreichen Bieterinnen Anspruch auf Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf der Fläche sowie Anspruch auf Anschluss und Netzanbindungskapazität.
Senkung von Stromkosten und nachhaltiger Meeresschutz
Die Erlöse aus den Ausschreibungen in Höhe von insgesamt 784 Mio. € fließen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung und zu jeweils fünf Prozent in den Meeresnaturschutz sowie die Förderung einer umweltschonenden Fischerei. Die für den nachhaltigen Meeresschutz bestimmten Anteile der jeweils bezuschlagten Gebotswerte müssen innerhalb eines Jahres an den Bundeshaushalt geleistet werden. Die Stromkostensenkungskomponente ist beginnend mit dem Fertigstellungstermin des Windparks ab dem Jahr 2028 über einen Zeitraum von 20 Jahren in gleichbleibenden jährlichen Raten an den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber zu zahlen.
Die Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen, deren Zuschläge die Bundesnetzagentur heute bekannt gegeben hat, sind eines der beiden Ausschreibungsformate bei der Offshore-Windenergie. Die Ergebnisse der Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen mit einem Gesamterlös von 12,6 Mrd. € hatte die Bundesnetzagentur erst jüngst veröffentlicht.
Weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen sind veröffentlicht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.