Beschluss zur Untersagung der Tätigkeit als Energielieferant
Ausgabejahr 2023
Erscheinungsdatum 07.07.2023
Die Bundesnetzagentur hat der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH die Tätigkeit als Energielieferant von Haushaltskunden untersagt.
"Ein Energielieferant, der nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt, darf am deutschen Energiemarkt nicht tätig sein. Wir schützen so die Verbraucherinnen und Verbraucher"
, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Untersagungsverfahren
Gas.de hält nach Auffassung der Bundesnetzagentur die gesetzlichen Regeln nicht ein, die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen. Daher hat die Bundesnetzagentur die Tätigkeit der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH als Energielieferant zum Schutz der Haushaltskunden untersagt.
Die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH hatte Ende 2021 die Belieferung all ihrer Haushaltskunden beendet und dies gegenüber der Bundesnetzagentur angezeigt.
Im Frühjahr 2023 zeigte gas.de der Bundesnetzagentur die erneute Aufnahme der Tätigkeit als Energielieferant an. Die Bundesnetzagentur leitete daraufhin wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen die Vorgaben des § 5 EnWG ein Verfahren zur möglichen Untersagung der Tätigkeit gem. § 5 Abs. 5 EnWG ein.
Gemäß § 5 Abs. 5 S. 1 EnWG kann die Regulierungsbehörde einem Energielieferanten die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.
Aufsicht der Bundesnetzagentur im Sinne der Verbraucher
Die Bundesnetzagentur prüft fortlaufend, ob die Lieferanten die energierechtlichen Verpflichtungen einhalten. Sie kann aufsichtsrechtliche Schritte einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen. Dabei wird jeweils berücksichtigt, inwieweit sich Anhaltspunkte für systematische Missstände ergeben.
Die Bundesnetzagentur steht sowohl mit betroffenen Kunden, den Energielieferanten als auch den Verbraucherverbänden im Austausch.
Betroffene Verbraucher finden Informationen und Handlungsoptionen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.bnetza.de/energieverbraucher.