Festlegung der Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen
Ausgabejahr 2023
Erscheinungsdatum 27.03.2023
Die Bundesnetzagentur hat heute die Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen, die in den folgenden zwölf Monaten durchgeführt werden, auf 9,18 ct/kWh festgelegt. Dies bedeutet eine Erhöhung um 25 % im Vergleich zur letzten Ausschreibung im Dezember.
"Durch die Erhöhung des Höchstwerts für innovative Konzepte verbessern wir auch in diesem Segment die Bedingungen, damit die Bieter auskömmliche Zuschläge erlangen können. Wir wollen durch die Innovationsauschreibungen die Netze besser auslasten und ein gleichmäßigeres Stromangebot gewährleisten, wenn Erneuerbare Energien in Kombination mit Speichern ausgebaut werden"
, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Anpassungen an gestiegene Kosten
Der Ausbau der Solar-Energie wird bei der Innovationsausschreibung mit Speichern kombiniert. Dies fördert die Netz- und Systemdienlichkeit der Erneuerbaren Energien und führt insbesondere zu einem gleichmäßigeren Stromangebot aus diesen Anlagen. Die Ausschreibungen erfolgen technologieoffen, d.h. die Bieter entscheiden selber mit welcher Kombination von Technologien sie in die Auktion gehen. Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die deutlich gestiegenen Kosten bei den Komponenten der Anlagen. Die letzte Ausschreibung im Dezember 2022 war zudem deutlich unterdeckt.
Der Deutsche Bundestag hatte die Kompetenzen der Bundesnetzagentur am 15. Dezember 2022 erweitert: Die Bundesnetzagentur hat die Möglichkeit, Erhöhungen für Innovationsausschreibungen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 Prozent möglich. Von der erweiterten Kompetenz hat die Behörde nun erneut Gebrauch gemacht. Die Festlegung gilt für die Ausschreibungen, die in den folgenden zwölf Monaten durchgeführt werden und damit bereits für den Gebotstermin zum 1. Mai 2023.
Die Festlegung des Höchstwerts sowie nähere Informationen zur Innovationsausschreibung können unter www.bundesnetzagentur.de/ausschreibungen-innovation abgerufen werden.
Die Festlegung wird zusätzlich im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht.