Kon­sul­ta­ti­on zu be­son­de­ren So­lar­an­la­gen auf Grün­land und wie­der­zu­ver­näs­sen­den Moor­bö­den

Ausgabejahr 2023
Erscheinungsdatum 13.02.2023

Die Bundesnetzagentur stellt ab heute die Anforderungen an besondere Solaranlagen auf Grünland und auf entwässerten Moorböden, die wieder vernässt werden, zur Konsultation.

Die Konsultation dient der Vorbereitung einer Festlegung mit Anforderungen an solche Anlagen, für die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen werden kann. Die Festlegung wird zum 1. Juli 2023 erlassen.

Besondere Solaranlagen auf Grünland sind solche Anlagen, bei denen eine Doppelnutzung am Standort der Errichtung in Form einer Grünlandbewirtschaftung stattfinden muss. Bei den Solaranlagen auf entwässerten Moorböden steht eine Wiedervernässung von Moorböden im Vordergrund: Durch eine Wiedervernässung wird der Boden wieder wassergesättigt, so dass der CO2-Ausstoß vermindert und perspektivisch Treibhausgase vom Moorboden gespeichert werden können.

Die Konsultation ist öffentlich, Stellungnahmen können bis zum 17. März 2023 eingereicht werden. Die Festlegung wird zum 1. Juli 2023 erlassen. Weitere Informationen zu der Konsultation einschließlich des Konsultationsdokuments sind unter www.bundesnetzagentur.de/solar1-spezial abrufbar.

Pressemitteilung (pdf / 126 KB)

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