Entscheidung über Beendigung der Doppelstellung der 1&1 Mobilfunk GmbH als Diensteanbieter und Netzbetreiber
Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 21.10.2022
Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der 1&1 Mobilfunk GmbH Fristen zur Beendigung der Doppelstellung als Diensteanbieter und Netzbetreiber festgelegt. Der Vertrieb als Diensteanbieter ist spätestens bis Ende des Jahres 2023 einzustellen. Jedwede Geschäftstätigkeit als Diensteanbieter ist spätestens bis Ende des Jahres 2025 einzustellen.
"Mit der Entscheidung über den Zeitpunkt der Beendigung der Doppelstellung von 1&1 wird die wettbewerbliche Unabhängigkeit dieses Netzbetreibers hergestellt. Dadurch wird der Wettbewerb gefördert
", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Wettbewerbliche Unabhängigkeit von Mobilfunknetzbetreibern
Grundsätzlich ist ausgeschlossen, dass ein Mobilfunknetzbetreiber gleichzeitig Diensteanbieter bei einem anderen Netzbetreiber ist. Der 1&1 Mobilfunk GmbH wurde bei der Frequenzauktion im Jahre 2019 übergangsweise eine Doppelstellung zugestanden. Diese Doppelstellung hat sie in den festgelegten Zeitfenstern aufzugeben.
Hintergrund zum Verfahren
Am 26. November 2018 erließ die Bundesnetzagentur die Entscheidung über die Vergabe- und Auktionsregeln und eröffnete das Zulassungsverfahren zur Auktion von Frequenzen bei 2 GHz und 3,6 GHz. Die 1&1 Mobilfunk GmbH hat in der Auktion im Jahr 2019 Frequenzen erworben, verbunden mit der Verpflichtung, die wettbewerbliche Unabhängigkeit als Mobilfunknetzbetreiber herzustellen. Eine Entscheidung der Bundesnetzagentur bis wann die Doppelstellung aufgegeben sein muss, stand aus.
Bisher sind Unternehmen aus dem Konzernverbund der 1&1 als Diensteanbieter/MVNO tätig. Zur Beendigung der Doppelrolle fanden mehrere Anhörungen der 1&1 sowie der Wettbewerber statt.
Die Entscheidung vom 26. November 2018 sowie Dokumente zu laufenden Frequenzbereitstellungsverfahren sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband veröffentlicht.