Er­geb­nis­se der sechs­ten Aus­schrei­bung zum Koh­le­aus­stieg

Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 14.10.2022

Die Bundesnetzagentur hat heute das Ergebnis der sechsten Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz bekanntgegeben.

"Trotz derzeit schwieriger Lage an den Energiemärkten bleibt es das langfristige Ziel, die Kohleverstromung in Deutschland schrittweise zu reduzieren und zu beenden. Die Kohleanlagen der aktuellen Ausschreibungsrunde müssen erst in rund zweieinhalb Jahren stillgelegt werden. Sie tragen in den kommenden zwei Winterperioden noch in vollem Umfang zu einer stabilen Stromversorgung bei", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Ein erfolgreiches Gebot im Ausschreibungsverfahren

Die ausgeschriebene Menge von 698,882 Megawatt war unterzeichnet. Von insgesamt zwei eingereichten Geboten hat ein Gebot mit einer Gebotsmenge von 472 Megawatt einen Zuschlag erhalten. Das zweite Gebot musste aus formellen Gründen vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden.

Das bezuschlagte Gebot hat einen Zuschlag in Höhe des für diese Ausschreibungsrunde geltenden gesetzlichen Höchstpreises erhalten.

Bei der bezuschlagten Anlage handelt es sich um den Block 5 des Onyx Steinkohlekraftwerks Zolling (KVBG106). Weitere Details zur bezuschlagten Anlage und der sechsten Ausschreibungsrunde finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/kohleausschreibung22-2. Den Standort der bezuschlagten Anlage können Sie der Übersichtskarte entnehmen.

Weitere Verfahrensschritte

Die bezuschlagte Anlage darf ab dem 21. Februar 2025 keine Kohle mehr verfeuern. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sie am Strommarkt aktiv bleiben.

Die Übertragungsnetzbetreiber prüfen nun die Systemrelevanz dieser Anlage. Falls die Bundesnetzagentur auf Antrag eines Übertragungsnetzbetreibers die Systemrelevanzausweisung einer Anlage genehmigt, steht diese auch nach 2025 in der Netzreserve zur Verfügung. Die Anlage darf dann zwar keinen Strom am Strommarkt verkaufen, steht aber in kritischen Situationen zur Absicherung des Stromnetzes bereit.

Der nächste und letzte Ausschreibungstermin ist der 1. Juni 2023. Informationen hierzu werden im Frühjahr 2023 auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Dieser Ausschreibungstermin ist der letzte Termin an dem Betreiber von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz eine finanzielle Kompensation für eine frühzeitige Abschaltung ihrer Anlagen erhalten können.

Gesetzliche Reduzierung wegen Unterzeichnung

Da die sechste Ausschreibungsrunde unterzeichnet ist, findet nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz für die nicht bezuschlagte Ausschreibungsmenge erneut das Verfahren der entschädigungslosen gesetzlichen Reduzierung Anwendung. Entsprechend der dafür erlassenen sog. Altersreihungsliste www.bundesnetzagentur.de/altersreihung wird gegenüber dem Heizkraftwerk West der Volkswagen AG (HKW-West, KVBG103), die gesetzliche Reduzierung angeordnet. Mit einer Nettonennleistung von 277 Megawatt führt die Anordnung jener Anlage zu einer Übererfüllung der ausgeschriebenen Gebotsmenge.

Das Kohleverfeuerungsverbot für die im Rahmen der gesetzlichen Reduzierung angeordnete Anlage wird im April 2025 wirksam. Unabhängig davon hat der Betreiber bereits eine Stilllegungsanzeige abgegeben, nach der eine freiwillige Stilllegung bereits vor diesem Termin beabsichtigt ist. Die frühere Stilllegung der Anlage durch den Betreiber ist trotz der Anordnung grundsätzlich möglich.

Wie auch bei der bezuschlagten Anlage gilt: Wird die Systemrelevanz der Anlage durch die Übertragungsnetzbetreiber festgestellt und ein entsprechender Antrag von der Bundesnetzagentur genehmigt, wird die Anlage Bestandteil der Netzreserve. Durch diesen Prüfmechanismus bleibt die Versorgungssicherheit gewährleistet.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Reduzierung finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/gesetzlicheReduzierung.

Pressemitteilung (pdf / 155 KB)

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