Er­geb­nis­se der EEG-Ausschreibungen zu den Ge­bots­ter­mi­nen 1. Sep­tem­ber 2022 und 1. Ok­to­ber 2022

Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 12.10.2022

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. September 2022 sowie die Zuschläge der Ausschreibung für Biomethanlagen zum 1. Oktober 2022 bekanntgegeben. Alle drei Gebotsrunden waren deutlich unterzeichnet.

Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land

Die Unterzeichnung der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land war angesichts der dem Marktstammdatenregister gemeldeten teilnahmeberechtigten Genehmigungen nicht zu erwarten. Die Bundesnetzagentur hatte das Ausschreibungsvolumen zu diesem Gebotstermin daher nicht reduziert.

Bei einer ausgeschriebenen Menge von knapp 1.320 MW wurden 87 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt rund 772 MW eingereicht. Die Bundesnetzagentur konnte allen eingereichten Geboten einen Zuschlag erteilen.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 5,76 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 5,88 ct/kWh. Mit 5,84 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur knapp unter dem Höchstwert und bewegt sich auf dem Niveau der Vorrunde (5,85 ct/kWh).

Ähnlichkeiten zur vorangegangenen Ausschreibungsrunde bestehen auch im Hinblick auf die regionale Verteilung der Zuschlagsmengen. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Niedersachsen (208 MW, 30 Zuschläge), Schleswig-Holstein (179 MW, 20 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (127 MW, 11 Zuschläge).

Ausschreibungen für Biomasseanlagen

Ebenfalls unterzeichnet war die Ausschreibung für Biomasseanlagen. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 286 MW wurden 100 Gebote mit einer Gebotsmenge von 101 MW eingereicht. Dabei entfielen zwölf Gebote mit 23 MW auf Neuanlagen und 88 Gebote im Umfang von 78 MW auf Bestandsanlagen.

Elf Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Aufgrund der Unterzeichnung fand die endogene Mengensteuerung (nachträgliche Angebotsverknappung) beim Zuschlagsverfahren Anwendung. Das bedeutet, dass das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen gekürzt wurde.

Im Ergebnis konnten 69 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 78 MW einen Zuschlag erlangen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 14,20 ct/kWh bis 17,96 ct/kWh.

Regional betrachtet gingen fast zwei Drittel der Zuschläge an Gebote mit Standorten in Bayern (25 MW, 25 Zuschläge) und Niedersachsen (20 MW, 19 Zuschläge).

Ausschreibungen für Biomethananlagen

Zum zweiten Mal hat die Bundesnetzagentur eine Ausschreibung für Biomethananlagen durchgeführt. Es handelt sich bei diesen um Biogasanlagen, die ihr Biogas nicht vor Ort erzeugen, sondern an anderer Stelle eingespeistes Biogas zur Stromerzeugung nutzen. Anders als in der ersten Runde durften nur Gebote für Projekte mit erteilter Genehmigung eingereicht werden.

Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 152 MW sind lediglich zwei Gebote mit einer Gebotsmenge von 3,5 MW eingegangen. Beide Gebote konnten bezuschlagt werden; die beiden geplanten Anlagen befinden sich in Baden-Württemberg.

Weitere Verfahrensschritte

Informationen zu den weiteren Verfahrensschritten finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen22-3 (Windenergieanlagen an Land), www.bundesnetzagentur.de/bioausschreibungen22-2 (Biomasseanlagen) und www.bundesnetzagentur.de/biomethan22-1 (Biomethananlagen).

Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken werden im Nachgang erfolgen.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. Dezember 2022, die nächste Ausschreibungsrunden für Biomasseanlagen und für Biomethananlagen finden jeweils am 1. April 2023 statt.

Pressemitteilung (pdf / 138 KB)

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