Bundesnetzagentur legt Ausgangsniveau der Gesamtkosten der DB Netz AG auf 6,4 Mrd. EUR fest
Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 15.08.2022
Präsident Müller: „Die Weichen für die zweite Regulierungsperiode sind jetzt gestellt“.
Die Bundesnetzagentur hat heute das Ausgangsniveau der Gesamtkosten der DB Netz AG für die zweite Regulierungsperiode (2024 bis 2028) in Höhe von 6,4 Mrd. EUR festgelegt.
„Mit der gegenüber der DB Netz AG erfolgten Festlegung ihrer Kostenbasis hat die Bundesnetzagentur Planungssicherheit sowohl für die Eisenbahnverkehrsunternehmen als auch für die DB Netz AG geschaffen“
, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Ablauf der Festlegung
Vor Beginn einer jeden Regulierungsperiode erfolgt im Rahmen des Verfahrens zum Ausgangsniveau der Gesamtkosten eine Festlegung derjenigen Kosten und Mengen, die im Laufe der Regulierungsperiode (hier: 2024 bis 2028) der Ermittlung der Trassenentgelte initial zugrunde zu legen sind. Die entsprechende Festlegung beruht auf einer Prüfung der von der DB Netz AG vorgelegten Kosten und Mengen der Jahre 2019 bis 2023. In weiteren Verfahren werden die von der Bundesnetzagentur zu genehmigenden Trassenentgelte gegen den zunächst auf dieser Grundlage gebildeten und anschließend jährlich fortgeschriebenen Zielkostenrahmen geprüft.
Kostenkürzungen bei Kapitalkosten und Kostenfortschreibung
Die DB Netz AG hatte der Bundesnetzagentur ein Kostenvolumen von knapp 7 Mrd. EUR mitgeteilt. Die Bundesnetzagentur hat die Kosten geprüft und ein Ausgangsniveau der Gesamtkosten in Höhe von 6,4 Mrd. EUR festgelegt. Die Kürzungen der Bundesnetzagentur beziehen sich insbesondere auf die geltend gemachten Kapitalkosten und die Kostenfortschreibung.
Die DB Netz AG hat in ihren Berechnungen eine Gesamtkapitalverzinsung in Höhe von 5,5 % auf das eingesetzte Kapital unterstellt. Aus Sicht der Bundesnetzagentur ist hingegen eine Verzinsung in Höhe von 3,4 % sachgerecht. Hieraus ergibt sich eine Kostenkürzung von rund 400 Mio. EUR. Zudem hat die Bundesnetzagentur Positionen nicht anerkannt, die nach Ansicht der Beschlusskammer nicht hinreichend belegt waren oder sachlich nicht einzubeziehen waren. Zudem konnte ein Teil der Kosten zunächst nur vorläufig anerkannt werden. Die Festsetzung erfolgte für die DB Netz AG und ihre Tochter DB RNI GmbH.
Entscheidung Grundlage für Genehmigungen ab dem Trassenpreissystem 2024
Das Entgeltgenehmigungsverfahren für das erste Jahr der kommenden Regulierungsperiode (Trassenpreissystem 2024, gültig ab Mitte Dezember 2023) beginnt im Oktober diesen Jahres.