Be­tei­li­gungs­ver­fah­ren zur Er­gän­zung der Tech­ni­schen Richt­li­nie DE-Alert

Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 10.08.2022

Die Bundesnetzagentur stellt ab heute einen Entwurf zur Ergänzung der Technischen Richtlinie DE-Alert zur Konsultation.

"Die Bundesnetzagentur setzt sich dafür ein, dass der Cell-Broadcast-basierte Warnkanal DE-Alert spätestens im Februar 2023 verlässlich einsatzbereit ist. Warnmeldungen sollen störungsfrei und verlässlich an möglichst viele Endgeräte, auch in Gebieten mit geteilter Infrastruktur, übermittelt werden können", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir unterbreiten hierzu konkrete Vorschläge und stellen diese zur Diskussion mit den Beteiligten."

Im Rahmen der Umsetzung der TR DE-Alert hat sich herausgestellt, dass die Technische Richtlinie geringfügig ergänzt werden sollte, damit Warnmeldungen von möglichst vielen auch älteren Endgeräten empfangen werden können und insbesondere auch in Gebieten mit zwischen den Netzbetreibern geteilter Infrastruktur die Alarmierung auf den Endgeräten sichergestellt ist.

Im Dezember 2021 wurden mit dem neuen Telekommunikationsgesetz und der Mobilfunk-Warn-Verordnung die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von „Cell Broadcast“ geschaffen. Die Bundesnetzagentur hat die Technische Richtlinie bereits im Februar 2022 veröffentlicht und stellt nun einen geringfügig ergänzten Entwurf zur Diskussion.

Die Verbände der Mobilfunknetzbetreiber und Hersteller, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, die von diesem benannten Vertreter der Gefahrenabwehrbehörden und der Behörden des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik können sich bis zum 9. September 2022 zu den Ergänzungsvorschlägen äußern.

Der zur Anhörung gestellte Entwurf sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/tr-de-alert veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 145 KB)

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