Bundesnetzagentur will Grundlagen für die Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze langfristig stabilisieren
Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 29.06.2022
Die Bundesnetzagentur hat heute die neuen Preise der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sog. „letzten Meile“ des Netzes zum Endkunden, genehmigt.
"Die Entgelte werden erstmals mit einer Laufzeit von zehn Jahren genehmigt. Diese Entscheidung entspricht grundlegenden Anliegen der Telekommunikationsbranche, die in dieser Frage sehr geschlossen auftritt"
, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Ziel der Bundesnetzagentur ist es, die Digitalisierung zu unterstützen und den Zugang und die Nutzung von Glasfasernetzen zu fördern."
TAL-Preise sinken
Zum 1. Juli 2022 sinken die in den letzten Entscheidungsperioden gestiegenen Entgelte für die TAL am Hauptverteiler (HVt-TAL) von 11,19 € auf 10,65 €. Der Hauptverteiler ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupferleitungen zu den Endkunden führen.
Die Preise für die in Zukunft stärker nachgefragte TAL am Kabelverzweiger (KVz-TAL), d.h. die grauen Verteilerkästen am Straßenrand, gehen von 7,05 € auf 6,92 € zurück.
Der TAL kommt bei der Migration von Kupfernetzen auf Glasfasernetze große Bedeutung zu. Auf dem Weg hin zu hochbitratigen Netzen hat die TAL für Netzbetreiber, Anbieter und Investoren die Funktion eines Ankerprodukts.
Lange Laufzeit soll Planungssicherheit schaffen
Die Entgelte werden erstmals nicht mit einer Laufzeit von drei, sondern von zehn Jahren genehmigt. Nach fünf Jahren wird ein Anstieg der Preise um 4 Prozent erfolgen. Dieses Vorgehen trägt grundlegenden Anliegen der Telekommunikationsbrache Rechnung, die in diesem Punkt sehr geschlossen auftritt. Die langfristige Festlegung der Entgelte soll den Ausbau von Glasfasernetzen und den Wechsel auf diese Netze erleichtern.
Netzbetreiber, Anbieter und Investoren erhalten Planungssicherheit über die Kalkulationsgrundlage für Kupferanschlüsse, mit denen die Glasfaser konkurriert. Auch für den Wettbewerb ist die langfristige Genehmigung förderlich. Die erheblichen Investitionen in Glasfasernetze und die weitere Aufrüstung der Breitbandkabelnetze führt zu einem schrittweisen Wechsel aus den Kupfernetzen zu Netzen mit besonders hoher Kapazität. Die Migration wird nicht nur für die Betreiber der leistungsfähigeren Netze, sondern auch für die Nutzer der Kupferkabel durch stabile und langfristige TAL-Entgelte kalkulierbarer. Auch die Nutzer sollten von der Stabilität profitieren. Durch die neuen Netze wird das Angebot verbessert und Angebote können auf stabiler Grundlage geplant werden, ohne dass insoweit Kostenerhöhungen drohen.
Nationale Konsultation und Abstimmung innerhalb der EU
Der Entwurf der Entscheidung war vorab einer nationalen Konsultation unterzogen worden, in der für interessierte Parteien Gelegenheit Bestand zu den Entgeltvorschlägen Stellung zu nehmen. Anschließend war sie der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten übermittelt worden. Dabei hat es keine grundlegenden Einwände gegen die Entscheidung gegeben, die nunmehr zum 1. Juli 2022 in Kraft tritt.