Ergebnisse der Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments zum Gebotstermin 1. Juni 2022
Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 29.06.2022
Die Bundesnetzagentur hat heute die erfolgreichen Gebote der Ausschreibung für Solarenergie des ersten Segments des Gebotstermins 1. Juni 2022 bekanntgegeben.
Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments („Freiflächenanlagen“)
Die Solarausschreibung für Freiflächenanlagen und für Solaranlagen die auf, an oder in baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind, (Solaranlagen des ersten Segments) zum Gebotstermin 1. Juni 2022 ist unterzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.126 MW wurden 116 Gebote mit einem Volumen von 714 MW eingereicht.
Der Hauptgrund für die Unterzeichnung dürfte in der Erhöhung des Ausschreibungsvolumens in diesem Jahr auf 3.600 MW liegen (2021 wurde mit 1.850 MW nur gut die Hälfte ausgeschrieben). Es könnten auch Schwierigkeiten bei der verbindlichen Bestellung von Modulen und nicht kalkulierbare Preise zu einem zurückhaltendem Gebotsverhalten geführt haben.
109 Gebote mit einem Umfang von 696 MW konnten bezuschlagt werden.
Regional betrachtet entfällt das weitaus größte bezuschlagte Volumen auf Gebote mit Standorten in Bayern (399 MW, 64 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Schleswig-Holstein (72 MW, sechs Gebote) und Niedersachsen (45 MW, sieben Gebote).
Aufgeteilt nach Kategorien konnten die meisten Zuschläge an Projekte auf Acker- oder Grünlandflächen erteilt werden, insgesamt waren das 55 Zuschläge mit 372 MW, wovon 297 MW an Projekte in Bayern (43 Zuschläge) gingen. Auf die Kategorie mit dem insgesamt zweithöchsten Zuschlagsvolumen - Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen - entfielen 35 Zuschläge mit 211 MW.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,87 ct/kWh und 5,69 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,51 ct/kWh und damit über dem Wert der Vorrunde (5,19 ct/kWh).
Es mussten sechs Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden. Ein Gebot durfte nicht berücksichtigt werden, da das Kontingent für Acker- oder Grünlandflächen des benannten Bundeslandes bereits ausgeschöpft war.
Weitere Verfahrensschritte
Informationen zu den weiteren Verfahrensschritten zur Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments zum Gebotstermin 1. Juni 2022 sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen22-2 veröffentlicht.
Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken werden in Kürze erfolgen.
Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments ist auf den 1. November 2022 terminiert; dieser Termin wurde bislang noch nicht beihilferechtlich von der Europäischen Kommission genehmigt, so dass noch nicht feststeht, ob und zu welchen Regeln er durchgeführt werden kann.