Ra­batt an Ein­spei­se­punk­ten aus LNG-An­la­gen fest­ge­legt

Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 03.06.2022

Die Bundesnetzagentur hat einen Rabatt in Höhe von 40 Prozent an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen festgelegt. Der Rabatt gilt ab 2023.

"Wir reduzieren denkbare Hemmnisse für einen schnellen Aufbau einer LNG-Infrastruktur in Deutschland. Im Interesse einer höheren Versorgungssicherheit wird zukünftig ein Rabatt gewährt auf die Entgelte, die für die Einspeisung von Gas aus einem LNG-Terminal in das Fernleitungsnetz zu zahlen sind. Mit dem Rabatt legen wir angemessene Entgelte an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen fest, ohne dabei die Interessen der übrigen Netznutzer aus dem Blick zu verlieren", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur unterstützt das Ziel der Bundesregierung, LNG-Terminals kurzfristig zu realisieren. Sie ist hierbei nicht nur für die Regulierung möglicher LNG-Terminals zuständig. Auch die Entgelte für die Einspeisung des regasifizierten Gases in die deutschen Fernleitungsnetze unterliegen der Regulierung.

Erstmalig wird 2023 ein Rabatt an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen für Jahres- und Quartals-Kapazitätsprodukte im Interesse einer höheren Versorgungssicherheit in Höhe von 40 Prozent eingeführt. Mit dem Rabatt wird ein Entgeltniveau erreicht, welches mit denen der Nachbarländer Niederlande und Frankreich vergleichbar ist. Zudem setzt die Bundesnetzagentur einen Anreiz für kontinuierliche LNG-Lieferungen nach Deutschland. Gleichzeitig wird dem Interesse aller anderen Netznutzer an angemessenen Netzentgelten Rechnung getragen.

Festlegungsverfahren MARGIT 2023

Das Festlegungsverfahren MARGIT 2023 gibt bestimmte Berechnungsfaktoren vor, die auf die Entgeltbildung von Fernleitungsnetzbetreibern im Kalenderjahr 2023 Einfluss nehmen. Zu den Berechnungsfaktoren zählen neben der Festlegung eines Rabatts an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen auch Preisaufschläge für unterjährige Kapazitätsprodukte und Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte. Grundlage dieses Verfahrens ist der europäische Netzkodex für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (NC TAR).

Umfassende Konsultation des neuen Rabatts

Die Bundesnetzagentur hat vom 15. März bis zum 12. April 2022 eine Konsultation zu Rabatten an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen durchgeführt und einen Erörterungstermin mit den unmittelbar von der Festlegung adressierten Fernleitungsnetzbetreibern sowie potentiellen LNG-Terminalbetreibern und Branchenverbänden veranstaltet. Eine weitere Konsultation hinsichtlich des Festlegungsentwurfs für einen konkret bezifferten Rabatt von 40 Prozent für Jahres- und Quartals-Kapazitätsprodukte an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen fand vom 6. bis zum 13. Mai 2022 statt.

Sämtliche Stellungnahmen der Konsultationen wurden veröffentlicht und im Verfahrensgang für die Festlegung umfassend gewürdigt.

Das Festlegung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht: www.bundesnetzagentur.de/margit2023lng-rabatt.

Pressemitteilung (pdf / 146 KB)

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