Bundesnetzagentur lei­tet Auf­sichts­ver­fah­ren ge­gen zwei Ener­gie­lie­fe­ran­ten ein

Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 24.05.2022

Die Bundesnetzagentur hat heute Aufsichtsverfahren gegen die voxenergie GmbH und primastrom GmbH eingeleitet.

"Wir prüfen, ob die Unternehmen Preiserhöhungen vorgenommen haben, ohne die gesetzlich vorgesehenen Ankündigungsfristen einzuhalten. Auch in Phasen einer angespannten Marktsituation müssen sich die Verbraucher darauf verlassen können, dass sie rechtzeitig über Vertragsänderungen informiert werden", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Verdacht unzulässiger Preiserhöhungen

Es besteht der Verdacht, dass die voxenergie GmbH und die primastrom GmbH die Unterrichtung der Kunden über eine Preiserhöhung nicht rechtzeitig vor Eintritt der beabsichtigten Änderung vorgenommen haben. Grundlage sind Beschwerden von Verbrauchern bei der Bundesnetzagentur und den Verbraucherzentralen.

Die Unternehmen verschickten am 28. Dezember 2021 Ankündigungsschreiben zur Erhöhung der vereinbarten Preise. Die höheren Preise sollten bereits ab dem 1. Januar 2022 gelten.

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Haushaltskunden über Preisänderungen spätestens einen Monat und alle übrigen Letztverbraucher spätestens zwei Wochen vor Eintritt der beabsichtigten Änderung unterrichtet werden. Kunden haben im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung auszuüben ist.

Aufsicht der Bundesnetzagentur im Sinne der Verbraucher

Die Bundesnetzagentur prüft fortlaufend, ob die Lieferanten die energierechtlichen Verpflichtungen einhalten. Sie kann aufsichtsrechtliche Schritte einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen. Dabei wird jeweils berücksichtigt, inwieweit sich Anhaltspunkte für systematische Missstände ergeben. Die Bundesnetzagentur kann das rechtswidrige Verhalten untersagen.

Die Bundesnetzagentur steht sowohl mit betroffenen Kunden, den Energielieferanten als auch den Verbraucherverbänden im Austausch. Betroffene Verbraucher finden Informationen und Handlungsoptionen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de/energieverbraucher.

Pressemitteilung (pdf / 140 KB)

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