Er­geb­nis­se der fünf­ten Aus­schrei­bung zum Koh­le­aus­stieg

Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 20.05.2022

Die Bundesnetzagentur hat heute die erfolgreichen Gebote der fünften Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz bekanntgegeben.

"Die Verfahren zum Kohleausstieg können auch in der aktuell schwierigen Lage weiter vorangehen, denn die Anlagen der aktuellen Runde müssen erst in zwei Jahren stilllegen. Systemrelevante Kraftwerke können auch danach als Netzreserve betriebsbereit gehalten werden", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Weiterhin großes Interesse an Ausschreibungsverfahren

Die ausgeschriebene Menge von 1.222,886 Megawatt war leicht unterzeichnet. Sechs Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 1.015,604 Megawatt haben einen Zuschlag erhalten. Ein Gebot musste wegen einer verfristeten Abgabe vom Verfahren ausgeschlossen werden. Das höchste bezuschlagte Gebot hat eine Leistung von 517 Megawatt und das niedrigste liegt bei 1,488 Megawatt.

Die bezuschlagten Gebotswerte reichen von 0 bis 107.000 Euro pro Megawatt, wobei jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag in Höhe seines individuellen Gebotswertes erhält. Damit erhalten auch Anlagen einen Zuschlag, die mit dem Höchstpreis am Gebotsverfahren teilnahmen. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert beträgt rund 45.000 Euro pro Megawatt.

Die Auflistung aller Zuschläge finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/kohleausschreibung22-1. Die Standorte der bezuschlagten Anlagen können Sie der Übersichtskarte entnehmen.

Weitere Verfahrensschritte

Die Anlagen dürfen ab dem 27. Mai 2024 keine Kohle mehr verfeuern. Bis zu diesem Zeitpunkt gewährleisten sie weiterhin die Stromversorgung zahlreicher Haushalte und tragen zur Entlastung der aktuellen Situation auf den Energiemärkten bei.

Die Übertragungsnetzbetreiber prüfen die Systemrelevanz dieser Anlagen. Gegebenenfalls stellen sie entsprechende Anträge bei der Bundesnetzagentur. Falls die Bundesnetzagentur auf Antrag eines Übertragungsnetzbetreibers die Systemrelevanzausweisung einer Anlage genehmigt, steht diese auch nach 2024 in der Netzreserve zur Verfügung. Sie darf dann keinen Strom am Strommarkt verkaufen, steht aber in kritischen Situationen noch zur Absicherung des Stromnetzes bereit.

Der nächste Ausschreibungstermin ist der 1. August 2022. Informationen hierzu können in Kürze auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abgerufen werden.

Gesetzliche Reduzierung wegen Unterzeichnung

Da die fünfte Ausschreibungsrunde unterzeichnet ist, findet nach dem KVGB für die nicht bezuschlagte Ausschreibungsmenge erstmals das Verfahren der entschädigungslosen gesetzlichen Reduzierung Anwendung. Entsprechend der dafür als Verwaltungsakt erlassenen sog. Altersreihungsliste wird daher der Anlage Scholven B die gesetzliche Reduzierung angeordnet.

Das Kohleverfeuerungsverbot für die im Rahmen der gesetzlichen Reduzierung angeordnete Anlage wird im Laufe des Novembers 2024 wirksam. Unabhängig davon hat der Betreiber bereits eine Stilllegungsanzeige abgegeben, nach der eine freiwillige Stilllegung bereits im Jahr 2023 beabsichtigt ist. Die frühere Stilllegung der Anlage durch den Betreiber ist trotz der Anordnung grundsätzlich möglich.

Wie auch bei den bezuschlagten Anlagen gilt: Wird die Systemrelevanz der Anlage durch die Übertragungsnetzbetreiber festgestellt und von der Bundesnetzagentur genehmigt, wird die Anlage Bestandteil der Netzreserve. Durch diesen Prüfmechanismus bleibt die Versorgungssicherheit gewährleistet.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Reduzierung finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/gesetzlichereduzierung.

Pressemitteilung (pdf / 147 KB)

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